Polizeihauptkommissar Gerd Jund
Bei Schnee und Eis immer langsam fahren

Sind die Straßen glatt, muss die Fahrweise angepasst werden. | Foto: Großheim
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Ortenau (gro). Bislang hatte der Winter die Ortenau mit Schnee und Eis weitgehend verschont. Doch nun haben es die ersten Schneeflocken bis in die Rheinebene geschafft. Wenn auf den Straßen winterliche Verhältnisse herrschen, müssen Autofahrer auch ihre Fahrweise anpassen.
"Es ist die Straßenverkehrsordnung mit allen ihren Regeln zu beachten", stellt Polizeihauptkommissar Gerd Jund, im Führung- und Einsatzstab im Polizeipräsidium Offenburg für Fragen der Verkehrssicherheit zuständig, fest. "Beispielsweise ist nach Paragraph 3 Straßenverkehrsordnung, StVO, die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." So dürfe etwa, wenn die Sichtweite bei Nebel, Schneefall oder Regen bei weniger als 50 Meter liege, nicht schneller als 50 Stundenkilometer gefahren werden. "Wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist", mahnt Jund. "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."

Winterreifen

Der Polizeihauptkommissar erinnert ebenfalls an die Winterreifenpflicht, die nach Paragraph 2 StVO gilt. Laut dieser darf der Fahrer eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind.

"Liegt Schnee auf der Fahrbahn oder wurde er zur Seite geräumt, verengt sich für alle Verkehrsteilnehmer der zur Verfügung stehende Verkehrsraum", zeigt Gerd Jund die möglichen Gefahren des Winters auf. "Deshalb ist umso mehr eine gegenseitige Rücksichtnahme gefordert und die Geschwindigkeit schon frühzeitig zu reduzieren. Bei Brücken ist bei feuchter Witterung mit Glatteisbildung zu rechnen, da diese von unten rasch auskühlen. An Steigungen und Gefällstrecken gibt es immer wieder liegengebliebene Fahrzeuge, hinter denen angehalten, aber auch vorbeigefahren werden muss. Dadurch kann man selbst für andere schnell zur Gefahr werden." Hinzu komme, selbst wenn auf einer Straße Schneekettenpflicht herrsche, müsse man immer damit rechnen, dass sich nicht alle Fahrzeugführer an diese Vorschrift halten. In der Ortenau gebe es zwei Orte, an denen im Winter dauerhaft Schneeketten gefordert werden: Oppenau und Hornberg. Angesichts widriger Wetterverhältnisse könnten Schneeketten aber auch zeitlich begrenzt angeordnet werden.

Gefahrenstellen

Besondere Gefahrenstellen gebe es in der Ortenau im Winter nicht. "Es können jedoch jederzeit bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Verkehrslagen auftreten, die besondere Vorsicht und Rücksicht erfordern", betont Gerd Jund. So könnten in den Hochlagen des Schwarzwaldes immer mal wieder Schneeverwehungen auftreten. "Diese können aber auch in anderen Bereichen nie ganz ausgeschlossen werden, genauso wenig wie Blitzeis."

Rutschige Straßen seien für LKW ein Problem: "Schwerverkehrsfahrzeuge haben ein deutlich höheres Gewicht und befördern größere Massen", erläutert Jund den Unterschied zum PKW. "Kommen die Fahrer bei winterlichen Verhältnissen zum Stehen, können schon geringe Veränderungen im Straßenzustand dazu führen, dass ein Anfahren nicht mehr möglich ist. Meist werden von den Fahrern Schneeketten mitgeführt, die dann frühzeitig montiert werden müssen. Viele Fahrzeuge sind auch mit Anfahrhilfen ausgestattet, die behelfsmäßig genutzt werden können."

Sind die Straßen glatt, muss die Fahrweise angepasst werden. | Foto: Großheim
Abstand halten zum Vordermann ist vor allen Dingen bei Schneeglätte wichtig. | Foto: Ebowalker/pixabay.com

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