Gesundheitsamt informiert
Badegast war mit Covid-19 infiziert

Foto: Glaser

Ortenau (st). Das Gesundheitsamt Ortenaukreis informiert, dass sich eine an Covid-19 erkrankte und wahrscheinlich ansteckende Person am 6. August im Waldsee in Willstätt-Hesselshurst von 13 bis 16 Uhr sowie am 9. August im Freizeitbad Oppenau von 10 bis 15 Uhr und am 11. August im Naturerlebnisbad Ottenhöfen von 10 bis 15 Uhr aufgehalten hat. Bei der erkrankten Person handelt es sich um einen Reiserückkehrer aus Kroatien, die sich am 4. August freiwillig an einer Autobahn-Teststation in Bayern testen ließ. Für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten gilt bis zur Bekanntgabe des Testergebnisses keine Quarantänepflicht. Das Landratsamt Ortenaukreises wurde heute über den positiven Test informiert, die erkrankte Person zeigte bisher keine Symptome.

Infektionsgefahr als gering eingestuft

Nach den durchgeführten Ermittlungen des Gesundheitsamts ist nicht davon auszugehen, dass die Person während der Zeiten am Badesee und in den Schwimmbädern enge Kontakte außerhalb des eigenen Freundeskreises hatte. Die Infektionsgefahr für Gäste und Mitarbeiter der Schwimmbäder und des Badesees sei daher sehr gering. Ein enger Kontakt ist definiert als mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt, „face to face“, im Rahmen eines Gesprächs oder als direkter Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten zum Beispiel beim Küssen oder Anhusten oder -niesen.

Bitte um Wachsamkeit

Das Gesundheitsamt bittet dennoch alle Personen, die sich an den angegebenen Zeiträumen am Waldsee in Hesselshurst und den Schwimmbädern in Oppenau und Ottenhöfen aufgehalten haben, wachsam zu bleiben. Das bedeutet, eine gute Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands bis einschließlich 25. August 2020 vorzunehmen. „Sollte es in diesem Zeitraum zum Auftreten von typischen Krankheitssymptomen für Covid-19 kommen, wie Husten, erhöhter Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, sollen sich Betroffenen telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden, wo dann ein Test auf Covid-19 erfolgen kann“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.
Wer an diesen Tagen am Badesee oder in den Schwimmbädern war, könne regulär seine Arbeitsstelle aufsuchen, Kinder dürften in den Kindergarten gehen. Die Personen sollten aber bis zum 25. August 2020 vorsorglich ihre Kontaktpersonen möglichst gering halten und wie jede andere Person die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken beachten.

Abstandsgebot und Maskenpflicht

Das Gesundheitsamt rät jedem, sein Freizeitverhalten in der Corona-Pandemie anzupassen und konsequent auf Abstandsgebot und Maskenpflicht zu achten. „Derzeit muss man bei allen Aktivitäten im Alltag davon ausgehen, dass man auf Personen treffen kann, die - bislang unerkannt - mit dem Coronavirus infiziert sind“, betont Bressau.

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