Befüllen und Entleeren von Pools
Aus dem Hahn und dann nicht versickern lassen

Ortenau (st). Für viele Bürger gehört der eigene Pool im Garten ganz selbstverständlich zum Sommer dazu und ist bei sommerlichen Temperaturen eine erfrischende Freizeitbeschäftigung. „Bei der Befüllung des Pools soll Trinkwasser genutzt werden", darauf macht das Landratsamt in einer Pressemitteilung aufmerksam.

"Wer an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen ist, ist verpflichtet dieses Wasser für den Haushalt zu nutzen. Dies beinhaltet auch die Befüllung von Pools im eigenen Garten“, informiert Jürgen Mair, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz. Zudem sei Trinkwasser hygienisch unbedenklich. „Das Wasser für den Pool ist in jedem Fall über den Wasserzähler zu erfassen, damit die Gemeinde die Wasser- und Abwassergebühren berechnen kann. Aber angesichts des sehr trockenen Sommers sollte sparsam mit der Ressource Wasser umgegangen werden“, appelliert Mair.

Bei der Entleerung des Pools muss das Wasser der Kläranlage zur Reinigung zugeführt werden. „Eine Einleitung in ein Gewässer, auch über die Kanalisation für Regenwasser, sowie eine Versickerung im eigenen Garten ist nicht zulässig. Selbst wenn das Poolwasser nicht chemisch, beispielsweise durch Chlor, aufbereitet wurde, ist das Wasser hygienisch und auch durch Stoffe wie Sonnenmilch, welche von der Haut abgespült wurden, verunreinigt“, so Mair weiter. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung werde so Boden, Grundwasser oder Gewässer verunreinigt.

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