Maßnahmen von Bund und Länder
Aufenthalt von mehr als zwei Personen in Öffentlichkeit untersagt
Ortenau (mak). Die Lage zur Ausbreitung des Coronavirus ist weiterhin dynamisch und die Maßnahmen werden von den verantwortlichen Stellen permanent angepasst. So auch am gestrigen Sonntag. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer beschlossen schließlich Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte. Die Beschlüsse decken sich weitestgehend mit denen von der Landesregierung Baden-Württemberg beschlossenen Maßnahmen vom vergangenen Freitag (wir berichteten), als Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landesinnenminister Thomas Strobl verkündeten, dass alle Gaststätten und Restaurants geschlossen bleiben. Nur noch Essen zum Mitnehmen oder auf Bestellung ist weiterhin möglich. Alle Zusammenkünfte auf öffentlichen Plätzen und Außenanlagen von Gruppen von mehr als drei Personen sind nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gibt es für Familien. Diese Maßnahme wurde durch den Beschluss von Bund und Ländern vom Sonntag noch einmal verschärft. So sind Treffen mit mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit ab sofort nicht mehr erlaubt. Die Ausnahme für Familien bleibt weiterhin bestehen.
Die Bürger sind angehalten, ihre Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, so Kretschmann in einem Pressestatement am Sonntag. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Lebensmitteleinkäufe, Arztbesuche, Sport und Bewegung an der frischen Luft seien nach wie vor möglich, sofern man dies alleine tue, so der Ministerpräsident weiter.
In der Öffentlichkeit muss jetzt, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Auch dies ist eine Verschärfung zu denen vom Freitag getroffenen Maßnahmen.
Geschlossen bleiben jetzt auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.
Die bereits am Freitag verkündete Eindämmung und Untersagung von Durchreisen aus internationalen Risikogebieten bleibt weiterhin bestehen. "Wir haben eine besondere Situation in Baden-Württemberg, wegen der dramatischen Lage im Elsass", so Kretschmann in seinem Statement vom Sonntag. Auch die von Landesinnenminister Strobl angekündigten Strafen – Bußgelder von bis zu 25.000 Euro oder mehrjährige Haftstrafen – bei Verstoß gegen diese Verordnungen werden aufrecht erhalten.
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