Aufstiegs-BAföG
Mit staatlicher Förderung der nächste Karriereschritt
Ortenau (rek). Nach 20 Jahren im Job berufliche Veränderungen wagen oder sich mit dem Einfluss von Zukunftsthemen wie Digitalisierung im eigenen Berufsfeld auseinandersetzen? Eine Fortbildung schafft neue Karriereperspektiven in jedem Alter und hat bei Unternehmen, die händeringend nach Fachkräften suchen, beste Chancen. Wer mitten im Leben steht und von einer neuen beruflichen Chance träumt, sollte nicht zögern: Mit dem Aufstiegs-BAföG bieten Bund und Länder finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse – und das ohne Altersgrenze.
Berufliche Fortbildung
Dank gestiegener Lebenserwartung und damit einhergehender längerer Erwerbstätigkeit bestehen auch nach vielen Jahren im Beruf noch zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln und die Karriereleiter hinaufzuklettern. Eine berufliche Fortbildung lohnt sich somit für Personen ab Mitte 40 genauso wie für 20-Jährige. Daher nimmt die Anzahl derer, die bereits mitten im Berufsleben stehen und sich für ihren weiteren beruflichen Aufstieg fortbilden und dabei von Aufstiegs-BAföG fördern lassen, kontinuierlich zu – allein in den vergangenen fünf Jahren um zehn Prozent. Frauen ergriffen dabei eher die Aufstiegschance als Männer: Von allen Fortbildungsteilnehmenden zwischen 45 und 65 Jahren im vergangenen Jahr waren 52 Prozent Frauen und 48 Prozent Männer.
Berufsbildungsgesetz und Darlehen
Seit August 2020 besteht ein Förderanspruch auf alle drei im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung verankerten Fortbildungsstufen sowie gleichwertige Abschlüsse. Wenn jemand vor 20 Jahren eine Förderung – damals noch Meister-BAföG – für die Fortbildung beispielsweise zur geprüften Fachkraft bezog, kann diese Person heute noch Aufstiegs-BAföG für die Fortbildung zum Bachelor Professional beantragen. Wer den beruflichen Aufstieg mit der ersten Fortbildungsstufe beginnt, kann demnach bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG fördern lassen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden dabei unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Die Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es zudem einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, und zwar bis maximal 15.000 Euro. 50 Prozent davon gibt es als Zuschuss, für die andere Hälfte gewährt die KfW ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für Meisterprüfungsprojekte werden ebenfalls kräftig bezuschusst.
Wer an einer Vollzeitmaßnahme zum beruflichen Aufstieg teilnimmt, kann zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem eines Ehe- oder Lebenspartners. Diese Unterhaltsförderung wird seit gut zwei Jahren vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht mehr zurückgezahlt werden. Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de.
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