Unklarheiten um Parkplatznutzung
Wer darf auf Behindertenparkplätze?
Offenburg. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Offenburg hat in jüngster Zeit vermehrt feststellen müssen, dass es bei vielen Verkehrsteilnehmern Unklarheiten darüber gibt, wer die speziell ausgewiesenen Parkplätze für Schwerbehinderte nutzen darf.
Die Stadt stellt daher klar: Diese dürfen ausschließlichvon Personen genutzt werden, die eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (blaue Karte) besitzen. Es reicht nicht, den Schwerbehindertenausweis auszulegen. Anspruch auf die Parkerleichterung haben Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „bl“ (blind) im
Schwerbehindertenausweis.
Die „blaue Karte“ gilt innerhalb der Europäischen Union (EU) und kann für in Offenburg wohnende Personen beim Bürgerbüro Bauen beantragt werden – dabei müssen der Schwerbehindertenausweis
sowie ein aktuelles Passbild mitgebracht werden. Eine Liste aller Schwerbehindertenparkplätze in Offenburgund weitere Hinweise gibt es im Internet unter www.offenburg.de. Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt sowie zusätzlich mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro belegt.
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