Ist ein Händler versichert, kann er den materiellen Einbruchschaden klein halten
Nervenzehrend, wenn auch nicht existenzbedrohend
![Mit roher Gewalt verschaffen sich Diebe Zutritt in Einzelhandelsgeschäfte. Foto: Igelsböck Markus-.IM/pixelio.de](https://media04.stadtanzeiger-ortenau.de/article/2017/04/15/6/2586_L.jpg?1555380912)
- Mit roher Gewalt verschaffen sich Diebe Zutritt in Einzelhandelsgeschäfte. <fotovermerk>Foto: Igelsböck Markus-.IM/pixelio.de</fotovermerk>
- hochgeladen von Anne-Marie Glaser
Ortenau (gro). Drei Mal innerhalb von eineinhalb Jahren wurde der Ortenauer Juwelier Spinner Opfer von Einbrüchen. Anfang April drangen Diebe am frühen Morgen in sein Geschäft in der Offenburger Innenstadt ein. "Das ist natürlich psychisch und nervlich eine Belastung für die betroffenen Einzelhändler", stellt Olaf Kather, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südbaden, auf Anfrage fest. Inwieweit solche Einbrüche die Unternehmen auch wirtschaftlich träfen, hänge von der Art des Versicherungsschutzes ab. "Man kann sich als Einzelhändler gegen alle Widrigkeiten absichern", erklärt Kather. "Ein finanzieller Schaden ist bei einer guten Versicherung nicht gegeben, allerdings wiegt nichts den Ärger, den durch den Einbruch verursachten Mehraufwand und je nachdem auch den möglichen Umsatzausfall, sollte eine längere Schließung nötig sein, auf."
Eine Aussage, die auch Bettina Veit, Leiterin der Unternehmenskommunikation der Badische Versicherungen, BGV, in Karlsruhe bestätigt. "Ein Einzelhändler kann sich gegen eine Vielzahl von Risiken absichern, so zum Beispiel gegen Einbruch und Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Glasbruch und Elementarschäden. Darüber hinaus gibt es Spezialversicherungen, die je nach Branche relevant sein können, wie die Absicherung von Kühlgut, von Elektronik oder eine Absicherung gegen Ertragsausfall." Die Versicherungen erwarten von den Einzelhändlern allerdings, dass sie ihre Geschäfte gegen Einbruch absichern. "In der Regel sagt die Versicherung, wie die Schutzmaßnahmen aussehen müssen", erklärt Olaf Kather. Das kann von einem Rollgitter an den Eingängen über eine Einbruchmeldeanlage, Kameraüberwachung bis zu einer Verrauchungsanlage, die bei einem illegalen Betreten der Geschäftsräume ausgelöst wird, reichen. "Allgemein ist es sicher relevant, dass der Einzelhändler eine der Betriebsart entsprechende mechanische Sicherung wie Sicherheitstüren beziehungsweise eine Einbruchmeldeanlage, die einen Einbruch erschwert, installiert", sagt Bettina Veit.
"Uhren und Schmuck gehören sicher zu den gefährdeten Bereichen", betont Olaf Kather. Allerdings sei nicht nur diese Branche betroffen. "Es gab vor zwei Jahren eine Einbruchsserie bei Textilhändlern in Baden-Württemberg", berichtet Kather. Mit Fahrzeugen seien die Täter in die Verkaufsräume eingedrungen und hätten hochwertige Ware eingeladen. "Überall dort, wo die Einbrecher schnell verschwinden können, wie im Grenzgebiet oder in der Nähe der Autobahn, schlagen sie zu." Auch Bettina Veit weiß vom Kundenkreis der BGV, dass Einbruchsserien immer wieder vorkommen: "Im vergangenen Jahr waren zum Beispiel einige Bäckereien davon betroffen. Ansonsten stellen wir eine gewisse Häufung von Einbrüchen in Gastronomiebetrieben, Apotheken und Optikern fest." Dabei wird der Versicherungsschutz nicht gleich aufgekündigt. "Der Versicherer wird allerdings mit dem Versicherungsnehmer über die vorhandenen mechanischen Sicherungen sprechen und freiwillige Verbesserungen anregen. Kommt der Versicherungsfall wiederholt vor, kann es sein, dass die Versicherung die Prämie erhöht oder ein Selbstbehalt vereinbart wird", erklärt Bettina Veit.
Der Handelsverband lässt seine Mitglieder nicht allein. "Wir vermitteln Sicherheitsberatung", so Olaf Kather, "aber auch juristische Hilfe."
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