Geldstrafe für Offenburger Unternehmer
Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Offenburg (st) Zur Zahlung von 8.000 Euro wurde ein 60-jähriger Unternehmer durch das Amtsgericht Offenburg verurteilt. Dem Angeklagten konnten insgesamt 42 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nachgewiesen werden.
Der Verurteilung waren Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach vorausgegangen, wonach der im Baugewerbe tätige Geschäftsführer der Krankenkasse im Zeitraum von 2018 bis 2022 falsche Angaben über die Beschäftigungen seiner Mitarbeiter machte oder die Beschäftigungsaufnahme sogar gänzlich verschwieg. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf mindestens 40.000 Euro.
Berücksichtigt wurde durch das Gericht laut Pressemitteilung des Hauptzollamts, dass sich der Angeklagte im Rahmen der Verhandlung geständig zeigte und um eine Schadenswiedergutmachung bemüht ist.
Das Urteil des Amtsgerichts Offenburg ist inzwischen rechtskräftig.
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