Mord am Ortenberger Kreisel
Schwurgericht verhandelt ab 1. Februar
Offenburg (st). Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab dem 1. Februar über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen die Eheleute K. wegen Mordes und anderem.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2018 das spätere Tatopfer B. unter einem Vorwand in die Nähe des Ortenberger Kreisels gelockt zu haben, um es dort zu töten. Motiv soll gewesen sein, dass B. mit HK. eine Beziehung über das Internet pflegte; hierdurch habe sich der türkischstämmige K. in seiner Ehre gekränkt und schwer verletzt gefühlt.
Um seine Ehre wiederherzustellen und sich für die Schmach zu rächen, habe er mit HK. den Entschluss gefasst, B. zu erschießen. In Umsetzung des Tatplans habe sich die Angeklagte HK. mit B. zu einem nächtlichen Treffen auf einem Wirtschaftsweg zwischen Offenburg und Ortenberg verabredet. Als B. dort nichts ahnend und in Erwartung von HK. erschienen sei, sei ihm der Angeklagte K. mit einer Schusswaffe gegenübergetreten und habe ihn nach einer Rangelei mit mehreren Schüssen getötet. B. verstarb unmittelbar am Tatort.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ausgeführten Mord aus. Darüber hinaus wird K. wird zur Last gelegt, nach seiner Verhaftung einen Mithäftling mit der Faust in das Gesicht geschlagen zu haben; dieser habe infolge des Schlags ein schmerzhaftes Hämatom erlitten.
Der Angeklagte K. ist nicht vorbestraft. Er hat den gegen ihn erhobenen Vorwurf des Mordes abgestritten. Er befindet sich seit Mai 2018 in Untersuchungshaft. Die Angeklagte HK. ist nicht vorbestraft. Sie hat sich zur Sache eingelassen. Auch sie befindet sich seit Mai 2018 in Untersuchungshaft.
Die Strafkammer hat wegen vorbestehender psychischer Erkrankungen der Angeklagten einen psychiatrischen Sachverständigen zu der Hauptverhandlung hinzugezogen. Es wurden vorläufig 14 Verhandlungstermine angesetzt. Demnach würde der Prozess bis Anfang Juni dauern.
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