Urteile rechtskräftig
Offenburger Zöllner decken Betrug und Wucher auf
Offenburg (st) Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Offenburg hat das Amtsgericht Lahr ein Unternehmerehepaar aus dem Ortenaukreis jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf jeweils zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Der Mann und die Frau hatten vorgegeben, ausländische Beschäftigte von ausländischen Zeitarbeitsfirmen für ihren Karosseriebetrieb entliehen zu haben, konnten die dazu erforderliche Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit jedoch nicht vorweisen. Den Arbeitnehmern fehlten somit die dann notwendigen Aufenthaltserlaubnisse, auch entrichteten die Unternehmer über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Sozialversicherungsbeiträge. Auf rund 50.000 Euro belief sich dieser Schaden. Der Tatvorwurf gegen das Ehepaar lautete somit auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in achtzehn Fällen und Wucher in drei Fällen. Wucher deshalb, weil die beiden Beschuldigten von drei Arbeitnehmern für die Unterbringung in einem Wohnwagen einen Mietbetrag verlangten, welcher den ortsüblichen Mietpreis um das Achtfache überstieg.
Entscheidungen rechtskräftig
Mehr als 6.200 Euro wurden deshalb mit dem Urteil vereinnahmt. Nachzahlungsbescheide für die nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge ergingen ebenfalls gegen den Mann und die Frau. Gegen einen Bauunternehmer aus dem südlichen Ortenaukreis verhängte ebenfalls das Amtsgericht Lahr eine Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt. In diesem Fall hatten die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellt, dass der Beschuldigte ein privates Bauvorhaben von drei ausländischen Arbeitern hatte ausführen lassen. Diese durften zwar visumsfrei nach Deutschland einreisen, anschließend jedoch ohne Genehmigung, welche nicht erteilt wurde, keine Arbeit aufnehmen. Gegen die drei Männer erging eine Ausreiseverfügung. Ein von den Zöllnern wegen unerlaubten Aufenthalts gegen diese jeweils eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde später wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Entscheidungen des Amtsgerichts sind inzwischen alle rechtskräftig.
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