Deutsch-französischer Justiz-Austausch
Rechtspfleger treffen sich
Offenburg (st) Die Vorsitzende der Bezirksgruppe vom Bund Deutscher Rechtspfleger Offenburg Kathrin Sachs und ihre Stellvertreterin Eva-Carina Ball empfingen am Donnerstag, 26. Oktober 2023, eine französisch-deutsche Delegation von Greffiers der Bezirke Colmar, Mülhausen und Straßburg und von Rechtspfleginnen und Rechtspflegern der Landgerichtsbezirke Baden-Baden, Offenburg, Freiburg und Waldshut-Tiengen in den Räumen des Nachlassgerichts Offenburg. Der Präsident des Landgerichts Dr. Jens Martin Zeppernick begrüßte die Gruppe von ca. 40 Personen gemeinsam mit dem neuen Vizepräsidenten Dietmar Hollederer und brachte seine Freude über den französisch-deutschen Austausch zum Ausdruck. Zugleich hob er die große Bedeutung der Rechtspfleger für die Justiz hervor: „Sie sind in vielen Fällen das erste Gesicht der Justiz, mit dem rechtssuchende Bürger in Kontakt kommen, und haben deshalb nicht nur mit Ihren verantwortungsvollen Entscheidungen maßgeblichen Einfluss darauf, wie die Menschen die Justiz wahrnehmen.“
Der Austausch zwischen französischen Greffiers und deutschen Rechtspflegern hat eine lange Tradition und wird seit über 30 Jahren gepflegt. Thema in diesem Jahr war unter anderem die Digitalisierung in der Justiz, insbesondere die Arbeitsweise mit der elektronischen Akte. Außerdem informierte der Ehrenpräsident der Europäischen Union der Rechtspfleger Jean-Jacques Kuster die Gruppe über die neusten Entwicklungen des europäischen Projekts „Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der übermäßigen Arbeitsbelastung der Gerichte“. Dabei stellte er Prozesse vor, bei denen der Europäische Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit weitere Aufgabenübertragungen vom Richter auf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger prüft.
In Frankreich findet man Greffiers hauptsächlich in den verschiedenen Dienststellen der Gerichte. Greffiers stellen unverzichtbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Richterschaft dar und helfen bei der Vorbereitung und Bearbeitung von Fällen und bei der juristischen Recherche. In Deutschland treffen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als selbständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen. Sie sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Aufgrund dieser dem Richteramt ähnlichen Stellung werden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch als „zweite Säule der dritten Gewalt“ bezeichnet.
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