Urteil Waldbachschule-Schüsse
Acht Jahre, neun Monate für Angeklagten

Dr. Anne Doll, Pressesprecherin des Landgerichts Offenburg, gibt das Urteil gegen den Jugendlichen, der einen Mitschüler an der Waldbachschule erschossen hat, bekannt. | Foto: gro
  • Dr. Anne Doll, Pressesprecherin des Landgerichts Offenburg, gibt das Urteil gegen den Jugendlichen, der einen Mitschüler an der Waldbachschule erschossen hat, bekannt.
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Offenburg (gro) Die Tat am 9. November 2023 erschütterte nicht nur Offenburg (wir berichteten): An der Waldbachschule waren Schüsse gefallen, ein 15-jähriger Schüler starb, ein gleichaltriger Mitschüler wurde damals verhaftet.

Am 18. April hatte der Prozess gegen den mittlerweile 16-Jährigen vor der Jugendkammer des Landgerichts Offenburg begonnen, am Dienstag, 23. Juli, wurde das Urteil verkündet. Der gesamte Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Strafmaß wurde im Anschluss an die Verhandlung durch Dr. Anne Doll, Richterin am Landgericht und Pressesprecherin, bekannt gegeben. Die Jugendkammer hat den Beschuldigten wegen Mordes und unter anderem versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass sich der damals 15 Jahre alte Jugendliche am 9. November 2023 mit einer Pistole, Munition und einem selbst gebauten Brandsatz in die von ihm besuchte Offenburger Schule begeben und dort einen 15-jährigen Mitschüler erschossen hat. Zudem habe er versucht einen Brandsatz zu zünden.

Zwölf Verhandlungstage

In den zwölf Verhandlungstagen wurden laut Doll mehrere Zeugen sowie zwei Sachverständige - eine Rechtsmedizinerin sowie ein psychiatrischer Gutachter - gehört. Der Mitschüler, der erschossen wurde, sei im Augenblick des Angriffs arg- und wehrlos gewesen, so das Gericht, das damit das Mordmerkmal  der Heimtücke nach Paragraf 211 Strafgesetzbuch als erfüllt ansah. Zudem habe der angeklagte Schüler versucht, den Brandsatz zu zünden, um das Schulgebäude in Brand zu setzen.

Wie Anne Doll ausführte, bewegt sich das Gericht mit der Festlegung des Strafmaßes am oberen Ende der möglichen Skala. Im Jugendstrafrecht seien Strafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in Ausnahmefällen, wenn "schädliche Neigungen oder eine besondere Schwere der Schuld" festgestellt würden, bis zu zehn Jahren möglich. Beide Merkmale hätten nach Ansicht des Gerichts vorgelegen. 

Das Urteil sei nicht rechtskräftig, so die Rechtsanwälte des angeklagten Jugendlichen in einer Pressemitteilung. Das Verteidigerteam prüfe das Urteil auf Fehler und auf mögliche Rechtsmittelmöglichkeiten.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hatte am Montag, 15. Juli, mitgeteilt, dass gegen die Eltern des Verurteilten Anklage wegen unerlaubten Besitz und die unzureichende Zugriffssicherung der Waffe erhoben wird. Die Sprecherin des Landgerichts bestätigte am Dienstag den Eingang der Anklage. "Die Eröffnung des Hauptverfahrens muss erst noch beschlossen werden", so Doll.

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