Sicheres Miteinander
Welche Zweiräder dürfen durch Fußgängerzone fahren?

Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch

Oberkirch (st). Das sommerliche Wetter und die Lockerungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes laden zum Verweilen in der Oberkircher Fußgängerzone ein. Mit Blick auf das gute und sichere Miteinander von Fußgängern und Zweiradfahrern wird im Folgenden kurz erklärt, wer durch die Fußgängerzone fahren darf: 

  • Fahrräder dürfen mit Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone fahren. 
  • Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, sogenannte Pedelecs, fahren zwar mit elektrischem Antrieb, jedoch funktioniert dieser nur zusammen mit dem Pedaltritt. Sie zählen daher zu den Fahrrädern und dürfen somit auch die Fußgängerzone befahren.
  • S-Pedelecs fahren wie Pedelecs mit elektrischer Unterstützung, stellen die Unterstützung aber erst bei 45 km/h ab, damit zählen sie zu den Kleinstkrafträdern und dürfen also die Fußgängerzone nicht befahren.
  • Radfahrer sowie Fahrer von Pedelecs oder S-Pedelecs haben sich zudem an die Fußgänger anzupassen und entsprechend vorsichtig zu fahren.
  • E-Bikes fahren gänzlich ohne Muskelkraft und zählen daher auch zu den Kleinstkrafträdern. Auch E-Bike-Fahrer dürfen die Fußgängerzone nicht befahren. Gleiches gilt auch für E-Scooter.
  • Zweiräder mit einem Verbrennungsmotor, wie Roller, Motorräder und dergleichen, dürfen auch nicht die Fußgängerzone befahren.

Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Oberkirch bittet um entsprechende Beachtung dieser Vorgaben, gleichzeitig wird er auch vermehrt auf die Einhaltung achten.

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