Sicher in das neue Jahr starten
Hinweis zum Feuerwerksverbot

Im Rot markierten Bereich sind Feuerwerke auf Grund der unmittelbaren Nähe zu Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie empfindlichen Fachwerkhäusern nicht gestattet. | Foto: Foto: Stadt Oberkirch
  • Im Rot markierten Bereich sind Feuerwerke auf Grund der unmittelbaren Nähe zu Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie empfindlichen Fachwerkhäusern nicht gestattet.
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Oberkirch (st) Ein tolles Feuerwerk um Mitternacht läutet für viele das neue Jahr ein. Aus diesem Grund weißt die Stadt Oberkirch darauf hin, dass das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“, gemäß der ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes des Bundes das ganze Jahr über verboten ist, heißt es in der Pressemeldung.

Schutzzone

Deshalb ist ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern und somit im gesamten Innenstadtkern, in der angrenzenden Renchener Straße bis zum REWE-Markt sowie in nächster Nähe zur Oberen Linde und dem Altenpflegeheim St. Josef nicht zulässig. Die genaue Schutzzone wird im Folgenden grafisch dargestellt. Hinweisschilder in der Fußgängerzone sowie der Innenstadt weisen zusätzlich auf den Schutzbereich hin. Bei Verstoß können pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, beschlagnahmt und vernichtet, Platzverweise erteilt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Die Nichteinhaltung wird unter anderem mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet.

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