Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet
Erlass von Gebühren für April

Oberkirch (st). Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat die Schließung sämtlicher Kindergärten und Schulen bis einschließlich Freitag, 17. April 2020, angeordnet. Für Eltern, deren Kinder nicht in eine der Notfallbetreuungen gehen, werden daher die Gebühren für den Kindergartenplatz sowie die Mittagsverpflegung für den Monat April erlassen. Der Gebührenerlass für April gilt für alle Kindergärten in Oberkirch. Dies ist unabhängig davon, ob das Kind in einen kirchlichen oder städtischen Kindergarten geht.

Selbstzahler sollen daher keine Zahlung vornehmen oder den entsprechenden Dauerauftrag aussetzen, weist die Stadt Oberkirch in einer Pressemitteilung hin. Bereits gezahlte Gebühren werden durch die Stadt Oberkirch wieder rückerstattet. Dies gilt auch für Eltern von Kindern, die wegen der Schulschließungen nicht das Angebot der verlässlichen Grundschule nutzen können.

Für Kinder in der Notfallbetreuung sind jedoch weiterhin die Gebühren zu zahlen.

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.