Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet
Erlass von Gebühren für April

Oberkirch (st). Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat die Schließung sämtlicher Kindergärten und Schulen bis einschließlich Freitag, 17. April 2020, angeordnet. Für Eltern, deren Kinder nicht in eine der Notfallbetreuungen gehen, werden daher die Gebühren für den Kindergartenplatz sowie die Mittagsverpflegung für den Monat April erlassen. Der Gebührenerlass für April gilt für alle Kindergärten in Oberkirch. Dies ist unabhängig davon, ob das Kind in einen kirchlichen oder städtischen Kindergarten geht.

Selbstzahler sollen daher keine Zahlung vornehmen oder den entsprechenden Dauerauftrag aussetzen, weist die Stadt Oberkirch in einer Pressemitteilung hin. Bereits gezahlte Gebühren werden durch die Stadt Oberkirch wieder rückerstattet. Dies gilt auch für Eltern von Kindern, die wegen der Schulschließungen nicht das Angebot der verlässlichen Grundschule nutzen können.

Für Kinder in der Notfallbetreuung sind jedoch weiterhin die Gebühren zu zahlen.

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