Keine Rettungsgasse
Bußgelder und Fahrverbote nach tödlichem Unfall

Symbolbild

Lahr. Mehrere Verkehrsteilnehmer bildeteten nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf der A5 am Donnerstag keine Rettungsgasse. Deshalb kam es im unfallbedingten Rückstau zu Behinderungen von Rettungs- und Hilfskräften.

Unter anderem wurden Fahrzeuge der angeforderten Abschleppunternehmen, des Bestatters und auch dem Rettungsdienst, der dort mit einem anderen Notfallpatienten unterwegs war, behindert. In den schwerwiegendsten fünf Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei diesen waren LKW-Fahrer auf der linken der beiden Fahrspuren unterwegs und behinderten mit ihren breiten Fahrzeugen das Durchkommen der Rettungs- und Hilfskräfte. Ihnen drohen nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, Punkte in Flensburg und ein mehrwöchiges Fahrverbot.

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