Aktionstag an Lahrer Schulen
Nikolaus belohnt Fahrradfahrer mit Licht

Fahrradcheck am Clara-Schumann-Gymnasium (v. l.): Polizeirevierleiter Felix Neulinger, Bürgermeister Tilman Petters, Schüler des Clara-Schumann-Gymnasium, Martin Stehr von der Stadt Lahr Helmut Schönberger vom ADFC Ortenaukreis 
  • Fahrradcheck am Clara-Schumann-Gymnasium (v. l.): Polizeirevierleiter Felix Neulinger, Bürgermeister Tilman Petters, Schüler des Clara-Schumann-Gymnasium, Martin Stehr von der Stadt Lahr Helmut Schönberger vom ADFC Ortenaukreis 
  • hochgeladen von Daniela Santo

Lahr (st). Unter dem Motto „Tu's aus Liebe!“ hat der Nikolaus am Nikolaustag Radfahrende, die mit einer ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Beleuchtungsanlage unterwegs waren, mit einem Schokoladenherz belohnt.

Auch in diesem Jahr sorgte der Nikolaus nicht nur für strahlende Kinderaugen, sondern auch für leuchtende Fahrräder – zumindest in Lahr und 25 weiteren Mitgliedskommunen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW). Da der Nikolaus nicht in allen Kommunen gleichzeitig sein konnte, wurde er in Lahr von Bürgermeister Tilman Petters und Verkehrsplaner Martin Stehr vom Stadtplanungsamt vertreten, die Schokoladenherzen an der Friedrichschule und am Clara-Schumann-Gymnasium verteilten.

Weitere Unterstützung erhielt der Nikolaus durch Helmut Schönberger vom ADFC Ortenaukreis sowie durch die Lahrer Polizei, die den Fahrradcheck durchführte und auf eine ordnungsgemäße Fahrradbeleuchtung hinwies. Zur Feier des Tages verzichtete die Polizei ausnahmsweise darauf, bei vorgefundenen Mängeln ein Bußgeld zu erheben.

Die Nikolaus-Aktion ist Teil der „Tu's aus Liebe“-Kampagne, die die AGFK-BW 2015 gemeinsam mit ihren Mitgliedskommunen zum Thema „Verkehrssicherheit“ ins Leben gerufen hat. Die Kampagne wird seitdem stetig um Aktionen, die für ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr werben, erweitert. Licht trägt entscheidend zur Sicherheit von Radfahrern bei, denn beim Einschalten des Lichts kommt es nicht nur darauf an, selbst etwas zu sehen, sondern vor allem darum, gesehen zu werden.

Am Clara-Schumann-Gymnasium betrug die Beleuchtungsquote etwa 90 Prozent. Bei den an der Friedrichschule kontrollierten Fahrrädern gab es hingegen etwas mehr Nachbesserungsbedarf.
Zu einer vorschriftsgemäßen Fahrradbeleuchtung gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Paragraf 67 gehören: Frontscheinwerfer; Frontrückstrahler; Rücklicht; Heckrückstrahler; Pedalrückstrahler, pro Pedale jeweils einer nach vorne und nach hinten wirkend; und Speichenrückstrahler, mindestens zwei pro Rad, alternativ reflektierender weißer Streifen an den Reifen.

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