Pyrotechniker Michael Rekow gibt Sicherheitstipps für das Silvesterfeuerwerk
Feuerwerk und Alkohol passen nicht zusammen
Kehl. Einmal im Jahr lassen es die Deutschen krachen – an Silvester. Am 31. Dezember ab 0 Uhr bis
zum 1. Januar 24 Uhr dürfen nämlich auch Privatleute ohne Genehmigung
ein Feuerwerk veranstalten.
„Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland nur geprüftes Feuerwerk verkauft werden darf“, erklärt Michael Rekow, Pyrotechniker aus Kehl-Goldscheuer. Er empfiehlt deshalb,
auf die BAM-Prüfnummer oder wenigstens das CE-Zeichen zu achten.
„Früher gab es nur die Freigabe durch die Bundesanstalt für
Materialtechnik (BAM)“, so Rekow. Wer sich auf das CE-Zeichen verlasse,
der sollte seine Silvesterkracher beim Fachhändler kaufen.
„Wir achten natürlich darauf, aus welcher Quelle das Material kommt.“ Denn
Feuerwerkskörper, die in anderen Ländern zugelassen sind, müssen nicht
unbedingt den deutschen Standards genügen. „Seit Wochen kontrolliert die
Polizei an der deutsch-polnischen Grenzen Reisende auf illegale
Feuerwerkskörper.“
In Deutschland werden die Raketen, Knaller und Batterien in vier verschiedene Kategorien eingeteilt. „In der Kategorie 1 findet sich das Jugendfeuerwerk, das schon ab zwölf Jahren
gekauft und gezündet werden darf“, so Rekow. Es darf auch während des
Jahres verkauft werden. Das klassische Silvesterfeuerwerk gehört in die
Klasse 2. Die Käufer und Nutzer müssen 18 Jahre alt sein, verkauft
werden darf es nur drei Werktage vor dem Jahreswechsel – in diesem Jahr
vom 29. bis 31. Dezember. „Hierzu gehören die Batteriefeuerwerke und
Raketen, aber auch Böller und andere Knalleffekte“, erklärt der
Fachmann. Den Profis vorbehalten sind die Kategorien 3 und 4, wobei man
für das Zünden der vierten Kategorie ausgebildeter Pyrotechniker sein
muss. „Sie unterscheiden sich in der Steighöhe und dem Satzgewicht“,
beschreibt Rekow den Unterschied. „Wir professionellen Feuerwerker
arbeiten auch mit dem Material der Kategorie 2“, sagt Michael Rekow. Es
sei ein Trugschluss zu glauben, es sei ungefährlich, weil es an drei
Tagen im Jahr frei verkäuflich sei.
Tipps für den Umgang mit der Pyrotechnik für den Jahreswechsel hat Michael Rekow einige: „Oberste Regel ist, auf die Standsicherheit zu achten: Das gilt für Batterien,
aber auch für Einzelraketen.“ Batterien sollten auf einem ebenen
Untergrund stehen, nicht im Gras. „Wenn sie etwas wackeln, sollte man
sie rechts und links mit einem Stein beschweren. Eine Batterie hat
unterschiedliche Schusszahlen. Wenn sie einmal gezündet ist, feuert sie
weiter, auch wenn sie umkippt“, so Rekow. Aber auch Einzelraketen müssen
stabil aufgestellt werden. „Am besten in einer Flasche, die in einem
Wasserkasten steht.“ Nach Ansicht des Experten vertragen sich Alkohol
und Feuerwerk nicht miteinander: „Man sollte einen klaren Kopf haben,
wenn man es anzündet.“ Außerdem ist es wichtig, sich vorher mit dem
Effekt vertraut zu machen. Rekow: „Was muss ich entfernen, um ihn zu
zünden? Wo stelle ich ihn auf? Es gibt Fächereffekte, die sollte man
nicht zwischen den Häusern abbrennen.“
Wer nach draußen geht, um das neue Jahr krachend zu empfangen, der sollte Fenster und Türen am Haus schließen. „Damit sich kein Feuerwerkskörper rein verirrt“,
empfiehlt Michael Rekow. Außerdem dürften Silvesterraketen auf keinen
Fall von einem Balkon aus abgefeuert werden. Zum Anzünden sollte man ein
Stabfeuerzeug oder spezielle Anzünder, die bis zu vier Minuten brennen
und extra lang sind, benutzen: „Dann kann ich mich schneller von dem
Effekt entfernen.“ Auf keinen Fall dürfe man sich dabei stehend über den
Feuerwerkskörper beugen. „Sie werden am besten aus der Hocke heraus mit
ausgetrecktem Arm gezündet“, sagt Rekow. Die Handhabung von
Feuerwerksbatterien hält der Profi für einfacher und sicherer. „Bei
einer Rakete wird jeder Schuss einzeln angezündet. Da sie durch einen
Leitstab stabilisiert werden, muss einem immer bewusst sein: Es kommt
wieder etwas runter.“ Zudem zündeten Raketen schneller als Batterien,
die oftmals eine Verzögerung von bis zu sechs Minuten hätten.
Überall, wo es eng sei, sollte man seiner Meinung nach kein Feuerwerk zünden.
„Am besten sucht man sich eine freie Fläche, schon um selbst genug
Sicherheitsabstand zu haben“, betont Michael Rekow. „Außerdem sieht man
den Effekt auch viel besser.“ Bei professionellen Feuerwerken sei ein
Mindestabstand für die Pyrotechniker vorgeschrieben. „Zudem gibt es
natürlich Verbote in der Nähe von reetgedeckten Häusern oder in
Ortskernen mit Fachwerkbestand.“
Feuerwerkskörper zu bunkern, um sie unter dem Jahr zu zünden, empfiehlt Rekow nicht. „Das ist absolut verboten. Wer es trotzdem ohne Genehmigung tut, begeht einen Verstoß
gegen das Sprengstoffgesetz und das kann teuer werden“, mahnt der
Experte.
Autor: Christina Großheim
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