Lokales
Pyrotechniker Michael Rekow gibt Sicherheitstipps für das Silvesterfeuerwerk
Feuerwerk und Alkohol passen nicht zusammen
Kehl. Einmal im Jahr lassen es die Deutschen krachen – an Silvester. Am 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr dürfen nämlich auch Privatleute ohne Genehmigung ein Feuerwerk veranstalten. „Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland nur geprüftes Feuerwerk verkauft werden darf“, erklärt Michael Rekow, Pyrotechniker aus Kehl-Goldscheuer. Er empfiehlt deshalb, auf die BAM-Prüfnummer oder wenigstens das CE-Zeichen zu achten. „Früher gab es nur die Freigabe durch die Bundesanstalt für...