Vor Prozessauftakt
Versuchter Mord im Pflegeheim?

Kehl/Offenburg. Die Angeklagte C. muss sich ab dem 18. September vor der 1. Großen Strafkammer, der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg, wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes, des Diebstahls und der Körperverletzung verantworten.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft arbeitete die 49-jährige Angeklagte in einem Pflegeheim in Kehl als Altenpflegerin. Dort soll sie im März einer Bewohnerin Bargeld im Wert von 40 Euro gestohlen haben, um dies für eigene Zwecke zu verwenden. Als H. die Angeklagte hierauf ansprach, habe diese einen Diebstahlzunächst abgestritten, später aber das Geld zurückgegeben.

In der daraufhin folgenden Nacht soll sich C. in den frühen Morgenstunden in dasZimmer von der Bewohnerin begeben und dieser ein Handtuch auf das Gesicht gedrückt haben, um sie zu ersticken. Durch deren Tötung habe die Angeklagte verhindern
wollen, dass andere Personen und Angehörige des Opfers Kenntnis von dem
Diebstahl erlangen, da C. Konsequenzen für ihr Arbeitsverhältnis befürchtet habe.

Die Patientin sei jedoch erwacht und habe heftige Gegenwehr geleistet. Als eine andereBewohnerin, die auf Grund des Lärms erwacht sei, einen Hausnotruf abgesetzt
habe, soll die Angeklagte geflüchtet sein. Infolge der Tätlichkeiten habe das Opfer schmerzhafte Verletzungen unter anderem im Mundbereich erlitten.

Die Angeklagte ist nicht vorbestraft. Sie hat bisher keine Aussagen zur Sachegemacht und befindet sich seit März in Untersuchungshaft. Insgesamt hat das Gericht bisher sechs Verhandlungstermine bis Mitte November angesetzt.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.