5,5 Kubikmeter Müll aus Silvesternacht
Wer noch Böller abfeuert, muss mit Bußgeld rechnen

Feuerwerk-Rückstände beschäftigen den städtischen Betriebshof.
  • Feuerwerk-Rückstände beschäftigen den städtischen Betriebshof.
  • hochgeladen von Daniela Santo

Kehl (st). Wer jetzt noch seine von Silvester verbliebenen Böller und Raketen abfeuert, muss mit Bußgeldern rechnen: Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Kehl kontrolliert verstärkt und musste bereits zweimal aufgrund solcher Ordnungswidrigkeiten einschreiten, außerdem wurden mehrere Verwarnungen ausgesprochen.

Mit den Knallern werde Menschen und Tieren Angst eingejagt, begründet Nico Tim Glöckner, Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und öffentliche Ordnung, diesen Schritt. Die Mitarbeiter des Betriebshofs werden noch bis zum Ende der Woche mit der Beseitigung der Rückstände des Silvesterfeuerwerks beschäftigt sein. Frank Wagner rechnet mit einem Müllaufkommen allein durch die Feuerwerksreste von 5,5 Kubikmeter.

Der Eindruck täuscht nicht: 2018 wurde in Kehl mit deutlich mehr privatem Feuerwerk begrüßt als die Vorjahre – nicht nur der Marktplatz war übersät mit Resten von Feuerwerkskörpern. Frank Wagner vom städtischen Betriebshof führt dies auf die milde Witterung in der Silvesternacht zurück: Die Menschen seien länger draußen geblieben und hätten dabei auch mehr Feuerwerkskörper gezündet. Am Neujahrstag waren drei Mitarbeiter jeweils sechs Stunden lang mit der Grobreinigung der Stadt beschäftigt und damit, gefährliche Gegenstände wie Flaschen oder Glasscherben zu beseitigen. Am Dienstag gingen die Aufräumarbeiten mit 20 Mitarbeitern weiter.

Zum ersten Mal hat der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt, die als große Kreisstadt Waffen- und Sprengstoffbehörde ist, in allen Geschäften die Lagerung des Silvesterfeuerwerks kontrolliert. Während es hier nirgendwo Beanstandungen gab, wurden einem Jugendlichen in der Innenstadt die Feuerwerkskörper abgenommen und beschlagnahmt, weil er sie aufgrund seines Alters nicht besitzen durfte. Weil auch schon vor dem 31. Dezember Feuerwerk und Böller abgebrannt wurden, mussten unvernünftige Zeitgenossen verwarnt werden. In einem Fall, in dem Raketen vor einer Kirche gezündet wurden, wurde sogar ein Bußgeld verhängt.

Weil das Abschießen von Feuerwerkskörpern ausschließlich an Silvester erlaubt ist, ergingen auch am 2. Januar Verwarnungen; in einem Fall wurde ein Bußgeld fällig. Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes werden auch in den nächsten Tagen verstärkt nach Menschen Ausschau halten, die immer noch Feuerwerk abbrennen oder Böller gar Menschen oder Tieren hinterher werfen: Jedes Jahr würden Tiere verletzt oder getötet, weil sie in ihrer Panik vor Autos liefen, mahnt Nico Tim Glöckner. Werden Kinder beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern erwischt, bezahlen die Eltern das Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

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