Offenes Feuer am Baggersee ist verboten
Verstärkte Kontrollen wegen akuter Brandgefahr
Kehl (st). Am Baggersee mal eben den Grill anwerfen und mit seinen Freunden ein paar knusprige Würstchen genießen – wer das tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn Feuer darf nur an ausgewiesenen Grillstellenentfacht werden. Aufgrund der durch die anhaltende Trockenheit akuten Brandgefahr werden Baggerseen und das Rheinvorland in Kehl vom kommunalen Ordnungsdienst jetzt vermehrt kontrolliert. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.
„Oh Gott, daran habe ich gar nicht gedacht“ – diesen Satz hört Patrick Stork von der Ortspolizeibehörde nach eigener Aussage zurzeit sehr oft. Viele Menschen seien sich der Gefahr gar nicht bewusst, die mit einem offenen Feuer einhergeht. „Wenn man kurz unaufmerksam ist, könnte ein Gegenstand oder der Untergrund Feuer fangen. Dieses Feuer ist besonders bei Trockenheit nicht einfach einzudämmen“, appelliert Patrick Stork an die Vernunft der Bürger. Die Flammen seien nicht nur für Tiere und die Umwelt eine Gefahr; das Feuer könne auch die Grill-Fans schnell einschließen und eine Flucht unmöglich machen.
Aus diesen Gründen ist an Baggerseen, im deutschen Teil des Gartens der zwei Ufer und an jeder anderen öffentlichen Stelle in Kehl laut der Polizeiverordnung der Stadt Kehl ein offenes Feuer und damit auch das Grillen verboten. Dabei ist es irrelevant, ob das Essen mit einem Einweg-, Gas- oder Holzkohlgrill zubereitet wird. „Gerade beim Grillen ist ein Ungeschick schnell passiert – das trockene Gras könne beispielsweise auch durch Funkenflug Feuer fangen“, erklärt Patrick Stork. Darum führen er und seine Kollegen vom Ordnungsamt vor allem im Sommer regelmäßig Kontrollen durch. Bei einem Verstoß drohe ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. „Zurzeit besteht ein besonders hohes Risiko, weil es aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen so trocken ist“, weiß Patrick Storck. Nicht nur das Grillen stelle eine Brandgefahr dar, immer mehr Menschen packten bei einem Picknick auch gerne ihre Shisha aus. Die heißen Kohlestücke und auch ihre Überreste könnten ihre Umgebung allerdings ebenfalls schnell entflammen.
Im vergangenen Jahr haben er und seine Kollegen aufgrund offener Feuer allein am Korker Baggersee zehn Bußgeldverfahren einleiten und fünf Verwarnungen aussprechen müssen, erinnert sich Patrick Stork. „Dadurch, dass wir vergangenes Jahr so hart durchgegriffen haben, mussten wir in diesem Sommer bisher aber weniger Ordnungswidrigkeiten dieser Art ahnden“, erklärt er.
In Kehl, Auenheim, Leutesheim, Zierolshofen, Querbach, Neumühl, Kork, Odelshofen und Goldscheuer befinden sich öffentliche Grillstellen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Diese dürfen von den Bewohnern der jeweiligen Ortschaften genutzt werden, wenn das Grillen bei den Ortsverwaltungen im Vorfeld angemeldet wurde. Einwohner der Kernstadt können am Grillplatz im Sundheimer Grund brutzeln und müssen sich im Vorfeld telefonisch unter 07851/883152 oder per E-Mail an e.haag@stadt-kehl.de beim Bereich Liegenschaften der Stadt Kehl anmelden.
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