Nach Erfahrungen von Silvester 2022
Stadt verstärkt Kontrollmaßnahmen

Kehl Kernstadt | Foto: Stadt Kehl
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Kehl „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten“ - die Einhaltung von Paragraf 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die in einem Radius von 100 Metern um die entsprechenden Gebäude gilt, wird zum Jahreswechsel in Kehl von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst kontrolliert. Das bedeutet, dass mit einem Bußgeld rechnen muss, wer beispielsweise auf dem Marktplatz Feuerwerkskörper zündet. Polizei und Stadt reagieren mit den verstärkten Kontrollmaßnahmen auf die Ereignisse in der Neujahrsnacht 2022/2023.

Nach zwei durch die Corona-Pandemie beeinflussten Jahreswechseln hatten in der letzten Silvesternacht überdurchschnittlich viele Menschen das neue Jahr in der Fußgängerzone begrüßt, was zu mehreren Feuerwehreinsätzen führte: Durch Feuerwerkskörper wurden vor dem Lokal El Bolero Sonnenschirme in Brand gesteckt, außerdem kam es im Umfeld des Marktplatzes zu weiteren Kleinbränden. Feuerwehrangehörige wurden darüber hinaus Zeugen, als sich Menschengruppen mit Feuerwerksraketen beschossen, die sie horizontal abfeuerten. Durch die Nähe zur Friedenskirche darf auf dem Marktplatz nicht geböllert werden, das Gleiche gilt für einen Hundertmeterradius um die Sankt-Johannes-Nepomuk-Kirche, die Christus-Kirche, die Johannes-Kirche und die Kirche Sankt Maria.

Geschützte Bereiche und damit Verbotszonen für Feuerwerk umgeben neben dem Krankenhaus auch Alters- und Pflegeheime, was beispielsweise in Kork zu einer ausgedehnten Verbotszone rund um das Gelände der Diakonie führt. Bereiche, in denen kein Feuerwerk gezündet werden darf, gibt es damit in sieben von zehn Ortschaften – ausgenommen bleiben Odelshofen, Zierolshofen und Querbach.

Auf dieser Basis hat die Stadtverwaltung sowohl für die Kernstadt als auch für die betroffenen Ortschaften Karten erstellt, auf denen die Zonen, in denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf, farblich markiert (siehe Karten) sind. Das Feuerwerksverbot gilt auch für die Umgebung von sogenannten brandempfindlichen Gebäuden, wozu beispielsweise Fachwerkhäuser gehören. Weil diese aber nicht kartiert sind, konnte die Stadt keine speziellen Zonen ausweisen.

Wer in diesen Bereichen beim Zünden von Silvesterraketen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses wird auf den Einzelfall bezogen festgelegt und kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Feuerwehr gibt folgende Tipps, damit die Silvester möglichst sicher bleibt:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“ und gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen.
  • Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten und die Gebrauchsanweisung beachten.
  • Feuerwerkskörper nur dort zünden, wo dies erlaubt ist.
  • Nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings wegwerden – und niemals auf Menschen oder Tiere zielen. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals erneut anzünden.
  • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten.
  • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern.
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen oder illegal vertriebenes Feuerwerk erwerben. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung achten.
  • Haus und Wohnung vor Brandgefahren schützen. Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Fenster und Türen schließen und Rücksicht auf Kinder und Tiere nehmen, die sehr unter der Knallerei leiden.
  • Bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 wählen. Nur eine rasche Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

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