Falschparker behindern Rettungswagen
Stadt Kehl schleppt verstärkt und zügig ab
Kehl (st). Ein Rettungswagen mit Blaulicht und Sirene kann nicht weiterfahren, weil falsch geparkte Fahrzeuge ihm den Weg versperren: Diese Szene ist derzeit mehrmals am Tag in der Großherzog-Friedrich-Straße zu beobachten. Autofahrer missachten das Halteverbot, das aufgrund der Baustelle für den Rendezvous-Halt in der Haltebucht neben dem Rathaus eingerichtet wurde. Deshalb greift die Stadt jetzt härter durch und verteilt nicht nur Strafzettel, sondern schleppt auch zügig ab.
„Es ist kaum zu fassen, welche Szenen sich hier seit wenigen Tagen auf der Straße abspielen“, sagt Nico Tim Glöckner, Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und öffentliche Ordnung bei der Stadt. Am frühen Dienstagabend kam es zu einer Situation, in der Autofahrer sich weigerten, einem Rettungswagen Platz zu machen. Als der Fahrer des Rettungsfahrzeugs ausstieg, an die Scheiben der Autos vor ihm klopfte und die Fahrer aufforderte, auf die Seite zu fahren, wurde er wüst beschimpft.
Vier bis fünf Mal pro Tag bleibe ein Rettungswagen seit Einrichtung der Baustelle und der damit verbundenen Absperrungen im Verkehr stecken, weil Autos falsch geparkt seien, berichtet Nico Tim Glöckner. Er appelliert an die Fahrzeughalter, das Halteverbot ernst zu nehmen – auch wenn sie ihr Fahrzeug vielleicht nur gerade eben mal kurz abstellen wollen. „Auch drei Minuten Verzögerung sind bei einem Herzinfarkt zu viel“, unterstreicht er und betont: „Wer die Sanitäter durch das widerrechtliche Parken an der Durchfahrt behindert, setzt das Leben von Menschen aufs Spiel.“
Weil die Behinderung von Rettungskräften nicht nur in der Großherzog-Friedrich-Straße ein Problem ist, wird die Stadt in den kommenden Tagen auch in Brandschutzzonen in anderen Bereichen der Stadt verstärkt gegen Falschparker vorgehen, wie sie in einer Pressemitteilung ankündigt. Zunächst werden Strafzettel mit Bußgeldern in Höhe zwischen 25 und 55 Euro verteilt; wenn die Autos nach wenigen Minuten immer noch im Halteverbot stehen, rückt der Abschleppwagen an. Eine Leerfahrt des Abschleppwagens kostet den Halter des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs 90 Euro, für das Abschleppen selbst fallen Kosten in Höhe von 150 Euro an.
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