Bebauungsplan für beliebtes Kehler Wohngebiet soll noch im Juli in den Gemeinderat
Siedlergemeinschaft Kronenhof will "monströse Baukörpern" verhindern
Kehl (st). Wie hoch darf gebaut werden, wie lang und wie breit dürfen Gebäude sein und wie
viele Wohneinheiten darf es pro Gebäude geben? Bei einem Bürgerabend in der
Stadthalle wurde rund 90 Bürgerinnen und Bürgern sowie zahlreichen Mitgliedern
des Gemeinderats am Dienstagabend, 11. Juli, der Sachstand zur Änderung des
Bebauungsplans Kronenhof in Kehl präsentiert. Vorschläge der Siedlergemeinschaft
Kronenhof zu möglichen Festsetzungen im Bebauungsplan wurden den Vorschlägen
der Stadtverwaltung gegenübergestellt, in die bereits viele Wünsche von
Anwohnern eingeflossen waren.
Gebäudehöhe und -abmessungen, Größe der Baufenster, Anzahl der Vollgeschosse, Ausrichtung
der Gebäude, Dachneigung und Art der baulichen Nutzung: Bei dem Bürgerabend in
der Stadthalle ging es um die Hauptdiskussionspunkte bei der Änderung des
Bebauungsplans. Mit der Veranstaltung sollte der Dialog mit den Anwohnerinnen
und Anwohnern fortgeführt werden, bevor dem Gemeinderat in seiner letzten
Sitzung vor der Sommerpause am 24. Juli ein Vorschlag zu den wichtigsten
zukünftigen Festsetzungen vorgelegt wird. Die Stadträte werden in der Sitzung
über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Eigentlich hätte dieser Entschluss
bereits in einer Gemeinderatssitzung im Mai fallen sollen, er war jedoch
vertagt worden, weil die Stadträte noch weiteren Gesprächsbedarf sahen.
Im Mittelpunkt des Bürgerabends stand ein Entwurf der Siedlergemeinschaft für
mögliche Änderungen im Bebauungsplan, die Kora Herrmann, Leiterin des Bereichs
Stadtplanung/Umwelt, den Vorschlägen der städtischen Planer gegenüberstellte.
In vielen Punkten waren die Vertreter der Siedlergemeinschaft mit den Vorschlägen
der Verwaltung einverstanden, wie beispielsweise bei einer Beschränkung der
Anzahl der Vollgeschosse auf zwei und bei der Ausrichtung neuer Gebäude
entsprechend der bestehenden Bebauung. Bei einigen Themen gingen die
Vorstellungen der Verwaltung und der Siedlergemeinschaft jedoch auseinander,
und auch zwischen der Siedlergemeinschaft und den weiteren Anwohnern des
Kronenhofs wurden Interessenskonflikte sichtbar.
Die Siedlergemeinschaft vertrete nicht die Interessen aller Bewohner des Kronenhofs, merkte eine
Besucherin des Informationsabends an. Sie wünsche sich einen zukunftsfähigen Bebauungsplan, in dem auch die nächste Generation ihre Wohnvorstellung realisieren könne – und durch den Entwurf der Siedlergemeinschaft würden diese Vorstellungen zum Teil stark eingeschränkt. „Wir können nicht jeden Punkt wieder von vorne diskutieren“, bemängelte eine weitere Anwohnerin die
hartnäckige Kritik der Vertreter der Siedlergemeinschaft an einzelnen Vorschlägen der städtischen Planer und wies darauf hin, dass schon seit zwei Jahren über die Änderung des Bebauungsplans beraten werde.
Am meisten Diskussionsbedarf gab es bei dem Bürgerabend im Hinblick auf die
zugelassenen Gebäudeabmessungen, also die maximale Länge und Breite der
Gebäude. Die Verwaltung will die Abmessungen auf 18 mal 18 Meter beschränken;
einigen Bürgern ist dies zu großzügig. Ein 18 mal 18 Meter großes Haus passe
nicht neben ein bestehendes Gebäude mit Abmessungen von zehn mal zwölf Metern,
bemängelte Bernhard Rösner, der Erste Vorsitzende der Siedlergemeinschaft
Kronenhof. Ein weiterer Besucher – ebenfalls Mitglied der Siedlergemeinschaft –
befürchtete, dass „monströse Baukörper“ entstünden, wenn man die Beschränkungen
so belasse wie von den Stadtplanern vorgesehen.
Kora Herrmann und Baubürgermeister Harald Krapp verwiesen darauf, dass eine Gebäudelänge von 18 Metern schon eine deutliche Einschränkung sei – üblich seien bei der
angewandten offenen Bauweise bis zu 50 Meter. Die Gebäudegröße sei zudem durch
zusätzliche Vorgaben beschränkt: So müssten von den 18 Metern unter anderem
noch der vorgeschriebene Mindestabstand zum benachbarten Grundstück sowie Platz
für Autostellplätze abgezogen werden.
Auch die Tatsache, dass gemäß dem Vorschlag der Stadtverwaltung die Überbauung des
Spielplatzes und der Grünfläche beim Angelsportverein möglich sei, kritisierte
Bernhard Rösner von der Siedlergemeinschaft: „Der Spielplatz ist ein wichtiger
Bestandteil des Wohngebiets und auf der Grünfläche finden Feste und
Vereinstreffen statt“, hob er hervor. Der Bebauungsplan gebe lediglich den
Rahmen für eine mögliche Nutzung des Geländes vor, „dass dort gebaut werden
kann, heißt nicht, dass dort gebaut werden muss“, betonte Kora Herrmann.
Im Übrigen seien die Vorschläge, welche die Planer bei dem Bürgerabend
präsentierten, noch keine konkreten Festsetzungen: „Wir sprechen hier über
einen prinzipiellen Entwurf“, hob sie hervor. Dieser Entwurf werde am 24. Juli
dem Gemeinderat vorgelegt. Nach der Ausarbeitung der Unterlagen komme es dann
voraussichtlich im Oktober oder November zu einer Offenlage, zu welcher die
Anwohner noch einmal Stellungnahmen verfassen können. Mit dem Satzungsbeschluss
zur Änderung des Bebauungsplans rechnen die Stadtplaner 2018.
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