Kehler Ordnungsdienst kontrolliert
Öffnung von Hotels, Herbergen, Bars und Kneipen

Weitere Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes stehen an. | Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). Hotels, Gasthöfe, Jugendherbergen sowie Camping- und Wohnmobilstellplätze öffnen wieder. Ab Freitag, 29. Mai, können Besucher dort wieder einchecken beziehungsweise ihre Zelte aufschlagen. Corona-bedingt sind die Öffnungen mit Auflagen verbunden: Es gilt die Maskenpflicht, Hygienekonzepte müssen vorgelegt und eingehalten werden, Abstandsregeln gilt es zu beachten.

Am Wochenende wird der Kommunale Ordnungsdienst kontrollieren, ob die in der Notverordnung der Landesregierung festgeschriebenen Regeln eingehalten werden. „Da kommt viel Arbeit auf uns zu“, sagt Patrick Stork vom Ordnungsdienst. Denn: In den Beherbergungsbetrieben gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Wie lassen sich Sicherheitsabstände in Aufzügen einhalten? Wie werden beispielsweise Treppenaufgänge und Übernachtungszimmer desinfiziert? Oder für Camping- und Wohnmobilstellplätze: Wo können hier Waschplätze eingerichtet werden? „Bei Rückfragen informieren wir und klären auf über die aktuellen Regeln“, erklärt Patrick Stork. „Aber wir leisten keine Rechtsberatung.“ Daher folge bei Auskünften stets der Verweis auf die geltende Landesverordnung.

Auf Campingplätzen kann bereits seit Montag, 18. Mai, in Wohnwagen, Wohnmobilen sowie Ferienwohnungen übernachtet werden, sofern die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit haben, sich dort selbst zu versorgen.

Hinzu kommt, dass ab Dienstag, 2. Juni, zusätzlich zu Gaststätten auch Kneipen, Bars und Automatenbistros öffnen dürfen. Hier wird der Kommunale Ordnungsdienst überprüfen, ob sich die Betreiber an die geltende Corona-Verordnung halten. „Mehr als 200 Bistros und Kneipen sind von den neuen Lockerungen betroffen“, zählt Patrick Stork auf.

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