Kehl erhebt für Januar keine Kita-Gebühren
Notbetreuung ist kostenpflichtig
Kehl (st). Eltern, deren Kinder in einer städtischen Kindertageseinrichtung angemeldet sind, diese aber im Januar aufgrund der Corona-Lage nicht besuchen konnten, erhalten die bereits bezahlten Gebühren für diesen Monat gutgeschrieben. Wurde für die Kinder jedoch die Notbetreuung in Anspruch genommen, werden dafür Gebühren fällig, und zwar in dem im Mai 2020 vom Gemeinderat beschlossenen Rahmen. Im Februar wird nach dem gleichen Muster verfahren, sobald bekannt ist, wie lange die Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben.
Diese Regelung gilt
Für den Januar gilt also folgende Regelung: Eltern, die ihre Kinder nicht in die städtischen Kitas gebracht haben, bekommen für die bereits abgebuchten Gebühren eine Gutschrift. Für Kinder, die bereits vor dem 15. Januar die Notbetreuung in den Kitas besucht haben, fällt die komplette Monatsgebühr an; für Kinder, die erst vom 16. Januar an in die Einrichtungen gebracht wurden, bezahlen die Eltern die halbe Monatsgebühr.
Die Kosten für Frühstück und Mittagessen werden für die Tage berechnet, an denen die jeweiligen Kinder ihre Kita tatsächlich besucht haben, schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
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