Eilantrag beim VGH
Mirko Sansa klagt auf Öffnung der Gastronomie

Mirko Sansa klagt beim Verwaltungsgerichtshof auf Öffnung seines Restaurants. | Foto: Bode
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Kehl/Mannheim (rek). Mirko Sansa, Kehler Gastronom und Betreiber der Gaststätte "Hafen 17" hat beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Klage eingereicht. Sein Ziel: die sofortige Öffnung seines Restaurants-Betriebs.

"Nachdem mit dem heutigen Tag der Einzelhandel sowie andere Geschäfte wieder eröffnen dürfen, für die Gastronomie es aber im fünften Monat der Betriebsunterlassung noch keine Perspektiven zur Eröffnung unserer Betrieb gibt", so Sansa habe er nun diesen Eilantrag gestellt. "Insbesondere, da der vorgegebene Inzidenz-Wert stabil und verlässlich in der Ortenau unter 50 hält, gibt es keine weiteren Veranlassungen unsere Betriebe geschlossen zu halten", so Sansa.

Einer eventuellen Eröffnung der Außengastronomie gegen Ende des Monats halten wir für nicht perspektivisch, zumal, gerade in unserem Betrieb sich das Geschäft vornehmlich in den Abendstunden abspielt und somit in der Regel die Begebenheiten in den Monaten März und April nicht gegeben sind", sieht Sansa kein Licht.

"Ich habe Ja zum kompletten Lockdown gesat, aber unter den neuen Umständen müssen wir uns neu positionieren", erklärt Sansa. So habe es im vergangenen Sommer nach Erfassung der Kontaktdaten der Gäste keine einzige Anfrage des Gesundheitsamts gegeben, weil es unter den Gästen des "Hafen 17" einen Corona-Fall oder auch nur einen Kontakt gegeben habe. Daher sei nicht ersichtlich, warum die Gastronomie nicht auch öffnen dürfe. Er habe für sich entschieden, aktiv Druck auszuüben sei besser, als gar nichts tun.

Vertreten wird Sansa von Rechtsanwalt Dieter Eckert von der Kanzlei Morstadt und Arendt. Eine Entscheidung könne binnen ein oder zwei Wochen fallen, aber auch früher oder später, merkt Eckert an.

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