Testkäufe der Kommunalen Kriminalprävention
In fünf von zehn Fällen bekommen Jugendliche Tabak

Testkäufe finden regelmäßig statt. | Foto: Symbolbild: Stadt Kehl

Kehl (st). Der Verkauf von nikotinhaltigen Erzeugnissen an Minderjährige ist verboten und dennoch: In fünf von zehn Geschäften konnten Jugendliche Tabak erwerben. Das ist das Ergebnis der jüngsten Testkäufe, welche das Beratungsteam Kommunale Kriminalprävention (KKP) organisiert hatte. In den Kehler Spielhallen gab es in diesem Jahr dagegen noch keine Beanstandungen: Sowohl der Jugendschutz als auch die Sperrzeiten wurden eingehalten.

Das KKP-Team

Testkäufe durch Jugendliche und die Situation in den Spielcasinos – beide Themen beschäftigten das KKP-Team, dem Vertreter der Städte Kehl und Rheinau, der Gemeinden Appenweier und Willstätt sowie der Bewährungshilfe, der Justiz, der Polizei und verschiedener sozialer Einrichtungen angehören, bei seinem jüngsten Treffen. Das Jugendschutzgesetz regelt neben den Ausgehzeiten für Minderjährige auch den Konsum von Genussmitteln wie Alkohol oder Zigaretten. So dürfen an 16- bis 18-Jährige nur Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke verkauft werden. Der Verkauf von Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen an Jugendliche ist vollständig untersagt.

Ob sich Verkaufsstellen an das Jugendschutzgesetz halten, testet ein Team bestehend aus Mitarbeitern des städtischen Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Vertretern der Kriminalprävention beim DRK und der Polizei, regelmäßig durch unangekündigte Testkäufe mit eigens dafür geschulten Jugendlichen. Über den Sommer hinweg wurden zehn Geschäfte in Kehl heimlich geprüft. „Sowohl in den großen Supermarktketten, als auch in kleineren Shops wurde an die Jugendlichen kein Alkohol verkauft“, berichtete Nico Tim Glöckner, Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung. Viele der Kassengeräte sind bereits mit einem System ausgestattet, hat das KKP-Team festgestellt, das über das Geburtsdatum auf dem Personalausweis das Alter des Kunden ermittelt und anzeigt, ob er alkoholhaltige Genussmittel kaufen darf und wenn ja, welche.

Als die Jugendlichen versuchten, Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse zu erstehen, zeigte sich dagegen ein anderes Bild: In fünf von zehn Geschäften in Kehl erhielten die Testkäufer die gewünschten Waren ausgehändigt. „Eine Testkäuferin, die sehr entschlossen auftritt, konnte in einem Fall sogar Zigarren erwerben“, berichtete Rolf Krauß, Polizeihauptmeister im Polizeirevier Kehl.

2.000-Euro-Strafe droht

Nach jedem Testkauf suchen die Mitglieder der Projektgruppe das Gespräch sowohl mit der Person, welche die Waren verkauft hat, als auch mit dem Geschäftsführenden. Denn was viele laut Nico Tim Glöckner nicht wissen: Eine Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro droht in einem solchen Fall beiden Parteien.

Keine Verstöße in Spielcasinos

Eingehalten wurden sowohl Jugendschutz als auch die Sperrzeiten in sämtlichen Spielcasinos in Kehl: Die zweimal im Monat zu unterschiedlichen Zeiten stattfindenden Kontrollen durch Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdiensts der Stadt haben in diesem Jahr noch keinerlei Grund zur Beanstandung erbracht.

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