Illegale Geldspielautomaten
Gaststättenbetreiber haben Post bekommen
Kehl (st) Kehler Gaststättenbetreiber haben dieser Tage Post von der Stadt bekommen. Der Grund: Bei Gaststättenkontrollen wurden Geldspielgeräte entdeckt, deren Aufstellung verboten ist. Der gewerbliche Betrieb und die Nutzung dieser Geräte können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Bei den verbotenen Geräten handelt es sich um Automaten wie beispielsweise Fun-Games oder Gaminator. Diese sind aufgrund ihrer Bauart keine Unterhaltungsspielgeräte und können deshalb keine Zulassung bekommen, stellt der Bereich Ordnungswesen in seinem Schreiben klar. Auf diesen Geräten befinden sich markenrechtlich geschützte Spiele, bei denen es sich um illegale Kopien handelt.
Entgegen der auf den Geräten angebrachten Kennzeichnung entsprechen diese nicht der Spielverordnung. Betrieb und Nutzung sind nicht zulässig. Mit dem Brief fordert die Stadt Gaststättenbetreiber auf, solche Geräte aus ihren Räumen unverzüglich zu entfernen, sollten dort welche aufgestellt sein.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Landespolizei werden ihre Gaststättenkontrollen fortsetzen, kündigt die Stadt an.
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