Regeln in der Alarmstufe II
Das gilt in Kehler Kultureinrichtungen

Kehl (st). Mit Inkrafttreten der Alarmstufe II gelten auch in den städtischen Kultureinrichtungen Kehls sowie bei Kulturveranstaltungen strengere Regeln: In der Mediathek und dem Archiv ist die 2G-Regel vorgeschrieben. Das heißt: Kunden, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen können, dürfen eintreten.

2G plus bei Veranstaltungen

Bei Kulturveranstaltungen gilt hingegen die 2G-Plus-Regel: Besucher müssen zusätzlich zu ihrem Impf- oder Genesenennachweis einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen. Der Nachweis kann ausschließlich in Form eines QR-Codes erbracht werden, wahlweise auf dem Mobiltelefon oder ausgedruckt. Darüber hinaus ist ein Ausweis - beispielsweise ein Reisepass oder Führerschein - vorzulegen. „Wir tun alles, um unserem Publikum einen sicheren und angenehmen Veranstaltungsbesuch zu ermöglichen“, sagt Kulturbüroleiterin Stefanie Bade.

Abgesehen von den Zugangsvoraussetzungen ändert sich für das Kehler Publikum bei Veranstaltungen nicht viel: Weil das Kulturbüro die vergangenen Konzerte und Aufführungen bereits anhand eines Sitzplans unter Corona-Bedingungen belegt hatte, wurden hier bereits reduzierte Kapazitäten und Mindestabstände berücksichtigt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet das Kulturbüro Besucherinnen und Besucher, die nötigen Unterlagen am Einlass bereitzuhalten. Während der Veranstaltung gilt die Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.

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