Weiter Grenzübertritt nur bei triftigen Gründen
Brücken geöffnet, Kontrollen bleiben
Kehl (rek). Die seit Samstag gelockerten Grenzkontrollen zwischen Kehl und Frankreich betreffen vor allem Familien, die sich auf beide Rheinseiten verteilen. Unverheiratete Paare ohne gemeinsamen Wohnsitz können sich wieder treffen; Familien wichtige Familienfeste wieder gemeinsam feiern oder Angehörige im Altersheim auf der anderen Rheinseite besuchen. Wer keinen solchen triftigen Grund hat, dem bleibt der Grenzübertritt weiterhin verwehrt. Daher fährt die Tram bis auf weiteres nicht über den Rhein. Die Passerelle des deux Rives und der Fuß- und Radweg über die Trambrücke werden geöffnet; die Bundespolizei kontrolliert dann auch dort, ebenso wie an der Europabrücke.
Mitarbeitende des städtischen Betriebshofs haben bereits am Freitagvormittag auf Wunsch der Bundespolizei die zwei Meter hohen Gitter an der Passerelle und am für Fußgänger und Radfahrer nutzbaren Teil der Trambrücke entfernt. Wer dann über die Trambrücke über den Rhein in Richtung Straßburg geht, trifft am französischen Brückenfuß auf einen französischen Kontrollposten. Außer Grenzpendlern werden nur Personen durchgelassen, die einen triftigen Grund nennen können, warum sie Straßburger Territorium betreten möchten. Wer von Kehl aus nach Frankreich einreisen möchte, muss sich auf der Internetseite des französischen Innenministeriums oder der Stadt Kehl ein Formular herunterladen – dieses steht in französischer und englischer Sprache zur Verfügung – und dieses ausfüllen.
Zugänglich wird von Mitternacht an und von der deutschen Rheinseite aus dann wieder die Plattform der Passerelle des deux Rives. Der Straßburger Teil des Gartens der zwei Ufer bleibt indes geschlossen, weil in der Europastadt noch alle Parks nicht wieder zugänglich sind.
Auch für Grenzübertritte nach Deutschland gilt: Eine Einreise aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen ist jedoch weiterhin nicht gestattet, sondern nur bei triftigen Gründen, teilt die Bundespolizei mit. Dafür sind auch zwischenzeitlich geschlossene Grenzübergänge wieder geöffnet. Dazu zählt auch der Fährbetrieb zwischen Kappel-Grafenhausen und Rhinau.
"Die bundespolizeilichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der grenzüberschreitenden Verkehrswege an den Landbinnengrenzen erfolgen risikobasiert, anlassbezogen, flexibel und stichprobenartig", erklärt der Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Offenburg.
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