Geplante Einkaufsmarktzufahrt gefährdet Radweg
Bliebt der Schulweg sicher in der Vogesenstraße?
Kehl (st). Die Überquerung des Radweges entlang der Vogesenallee durch ein- und ausfahrende PKW und LKW zum geplanten großflächigen Lebensmittelmarkt an der Vogesenallee birgt für die Radfahrer erhebliche Sicherheitsrisiken. Darauf machte die Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl (BI) bei einem Vor-Ort-Termin aufmerksam. Rund 80 Bürger ließen sich über die Konsequenzen aus dem einstimmig im Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplan informieren. Gefahren für die Radfahrer sahen auch Vertreter des Allgemeinen Fahrradclubs Deutschland (ADFC) und der Verkehrswacht Deutschland, die auf dem angrenzenden Gelände eine Jugendverkehrsschule unterhält. Noch nicht im Bebauungsplan ausgewiesen ist mindestens eine weitere Ein- und Ausfahrt zu dem angrenzenden Wohngebiet.
Auch Lehrer aus vier Kehler Schulen waren aufgrund der vorgelegten Verkehrserschließung über den in beide Richtungen befahrenen Radweg besorgt um die Sicherheit ihrer Schüler. Der Fahrradweg wird vor allem von Schülern aus Neumühl, Kork, Legelshurst und anderen Gemeinden jenseits der Kinzig als Schulweg genutzt.
Eine frühere Elternbeiratsvorsitzende mahnte, sich an die Beschlüsse im Kehler Gemeinderat Anfang der 1990er-Jahre zu erinnern. Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler aus den Gemeinden jenseits der Kinzig zu erhöhen, hätten die Räte nach massivem Drängen der Eltern, den Ausbau des Radwegs bis zur und über die Neumühler Brücke beschlossen. Eine Querung dieses Weges widerstrebe dem Bemühen um einen sicheren Schulweg.
Da die Vogesenallee bereits jetzt stark befahren sei, sei zu befürchten, dass bei mindestens sechs Ein- und Ausfahrten auf der Strecke zwischen den Kreiseln mit einer Zunahme der Staus und kritischen Situationen zu rechnen sei, so die BI. So liege die Ausfahrt vom neuen Kindergarten fast gegenüber der geplanten Ein- und Ausfahrt zum großflächigen Lebensmittelmarkt. Zentrales Anliegen der Teilnehmer des Vor-Ort-Termins sei angesichts der Gefahren durch die Zufahrt des Marktes eine Überprüfung der Planungen, ob in der Abwägung von öffentlichen Interessen und Interessen des Investors eine Erschließung des Geländes über die Hauptstraße möglich sei. Dies vor allem, um Gefahren insbesondere für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu Schulen, Sportstätten und Freizeitangeboten, abzuwenden.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.