Kontrollen an der Europabrücke
Anti-Terror-Gesetz in Frankreich macht's möglich

Kehl (st). Obwohl der Ausnahmezustand in Frankreich am 1. November beendet wurde, werden die Grenzkontrollen an der Europabrücke fortgesetzt, die Fahrspuren bleiben daher weiterhin beengt. Das neue Anti-Terror-Gesetz räumt den Präfekten Befugnisse zu weiteren Sicherheitsmaßnahmen ein.

Der Präfekt der Region Grand Est hat entschieden, dass die Kontrollen an der Europabrücke, die nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 eingerichtet worden waren, zunächst bis zum 30. April fortgesetzt werden. Wie bisher sollen Ein- und Ausreisende stichprobenartig kontrolliert werden. Um die Kontrollen zu ermöglichen, steht dem Autoverkehr in beide Richtungen am französischen Ende der Europabrücke nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Das Anhalten auf der Brücke ist Autofahrern untersagt; bei Bedarf kann die Geschwindigkeit auf der Europabrücke auf 30 Stundenkilometer beschränkt werden, wie die Präfektur mitteilt.

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