Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
Alles Gute zum 30-Jährigen

Wenn es ums Bezahlen geht, gelten in Europa nicht überall die gleichen Sitten. | Foto: Santo
  • Wenn es ums Bezahlen geht, gelten in Europa nicht überall die gleichen Sitten.
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Kehl Die in Frankreich gekaufte Küche ist nicht so wie vorgesehen? Der Mietwagen teurer als vereinbart? Wenn Verbraucher nicht allein weiterkommen, dann hilft das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) in Kehl – und das nun schon seit 30 Jahren.

Kompetenzbereiche

"Wir beraten über die Rechte und versuchen, außergerichtlich eine Lösung zwischen Unternehmen und Verbraucher zu finden, falls diese nicht selbst weiterkommen, und das in der gesamten EU, sowie Island, Norwegen und Vereinigtes Königreich", erläutert Pressesprecherin Tina Hinault auf Anfrage der Guller-Redaktion. In den vergangenen 30 Jahren stieg nicht nur die Anzahl der bearbeiteten Anfragen, auch die Kompetenzbereiche wurden ausgeweitet, etwa mit dem neuen Justizprojekt, der deutsch-französischen Kontaktstelle für Justizfragen, oder auch durch Informationen zum Grenzübertritt während der Corona-Krise. "Wir haben vor allem unsere Informationsangebote vervielfältigt. Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe mit verschiedenen Tools, wie Studieren oder Bahnreisen, sind in den Sozialen Medien aktiv und veröffentlichen Podcasts sowie Videos", so Hinault.

Beratung

Dienstags bis donnerstags bietet das ZEV individuelle Beratungen im Verbraucherrecht an, auch ohne Termin. "Wir empfehlen aber eine vorherige Kontaktaufnahme, im Idealfall über unser Online-Formular, um einen Termin zu vereinbaren und Informationen sowie Unterlagen bereits im Vorfeld zu übermitteln. Wem Kehl zu weit weg ist, der kann uns natürlich jederzeit online kontaktieren", so die Pressesprecherin. Hilfe suchen die Verbraucher meist in folgenden Bereichen: Reisen, zum Beispiel Probleme mit dem Hotelzimmer, Online-Kauf, etwa Versandprobleme, Passagierrechte bei Flug, Bus und Bahn, Veranstaltungstickets, Immobilien- und Autokauf, Bezahlen im Ausland oder Kauf einer Crit'Air-Umweltplakette. Um die konkrete Arbeit des ZEV zu erläutern, nennt Tina Hinault ein Fallbeispiel: Eine Verbraucherin aus Kehl kauft in Straßburg ein Elektrogerät. Dieses geht nach nur drei Monaten kaputt. Die Verbraucherin wendet sich an den Händler im Rahmen der Gewährleistung. Dieser wird trotz ihrer Aufforderungen nicht tätig. Sie kann sich dann mit den notwendigen Informationen – Rechnung, schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Händler – an das ZEV wenden. "Unser spezialisiertes Juristenteam kontaktiert den Händler und führt in knapp 80 Prozent der Fälle eine gütliche Einigung zugunsten des Verbrauchers herbei", so Hinault.

Gerichtsverfahren

Vor Gericht zieht das ZEV dabei nicht: "Für uns hat dieses Vorgehen klare Vorteile. Wir klären Missverständnisse und vermitteln zwischen den Parteien, ganz ohne mit einer Klage zu drohen. Ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren ist oft gar nicht notwendig", sagt Hinault. Wird jedoch keine gütliche Einigung erzielt, wie in 20 Prozent der Fälle, rät das ZEV, falls die Sachlage dies zulässt, zu den vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren. "Das neue Justiz-Projekt kann Verbraucher diesbezüglich beraten und Hilfestellung geben. Diese von der EU eingeführten Verfahren sind in der Regel schneller und einfacher als nationale Gerichtsverfahren und haben den Vorteil, dass die Vertretung durch einen Anwalt freiwillig ist", ergänzt die Pressesprecherin des ZEV, Tina Hinault. 56 Mitarbeiter hat das ZEV, die meisten davon Juristen

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