Körperverletzung mit Todesfolge
23-Jähriger steht vor Gericht

Foto: gro

Offenburg/Kehl (st) Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat am  3. April 2023 gegen einen 23-jährigen in Frankreich wohnhaften Mann wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, einen Bekannten Ende September 2022 in der Blumenstraße in Kehl vor einem dort befindlichen Lokal im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung angegangen und anschließend zu Boden geworfen zu haben. Hierbei sei der später Verstorbene ungebremst auf den Boden aufgeschlagen, wobei er sich eine Fraktur am Hinterkopf sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und inoperable Einblutungen zuzog. Obwohl der Verletzte zunächst sein Bewusstsein wiedererlangte, fiel er kurze Zeit später ins Koma und verstarb an den Folgen der Verletzungen wenige Tage nach der Tat.

Verhandlungsbeginn am 11. Mai

Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Angeschuldigte den Tod des Geschädigten zum Zeitpunkt des Angriffs wollte oder damit rechnete, lautet die Anklage auf Körperverletzung mit Todesfolge und nicht auf Totschlag. Im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Der Angeschuldigte befindet sich nach seiner Auslieferung aus Bulgarien seit dem 23. Dezember 2022 in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Offenburg beginnt am 11. Mai.

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