Zwei-Stunden-Regelung in Lindenstraße
Jetzt kommt die Parkscheibe

Zwei-Stunden-Regelung an den Ärztehäusern in der Lindenstraße | Foto: Stadtverwaltung Haslach
2Bilder
  • Zwei-Stunden-Regelung an den Ärztehäusern in der Lindenstraße
  • Foto: Stadtverwaltung Haslach
  • hochgeladen von Marthe Roth

Haslach (st). Mit einer Parkraumbewirtschaftung in Form einer „Zwei-Stunden-Regelung mit Parkscheibe“ hat die Stadt Haslach auf die Zunahme von Dauerparkern auf Höhe der Ärztehäuser in der Lindenstraße reagiert. Dort wurde es im Laufe der Zeit für Patienten und Kunden der Heilberufe immer schwieriger einen Parkplatz zu finden, so dass letztlich eine –wenn auch großzügig bemessene- Zeiteinschränkung notwendig wurde. Für die Plätze im Straßenraum der beiden „Gesundheitshäuser“ gilt nun diese zwei Stunden Regelung, gleichzeitig wurde auch jeweils ein Behindertenparkplatz ausgewiesen, der gerade an diesem besonders gearteten Parkschwerpunkt sicher begrüßenswert ist.

Zwei-Stunden-Regelung an den Ärztehäusern in der Lindenstraße | Foto: Stadtverwaltung Haslach
Zeitbegrenzung beim Parken in der Lindenstraße in Haslach | Foto: Stadtverwaltung Haslach

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.