Auszeichnung der Berufsgenossenschaft
Erste Hilfe rettet Augenlicht

- Die Ersthelfer Jürgen Walter (v. l.), Patrick Werner, Markus Müller und Fabian wurden von der Berufsgenossenschaft für ihre schnelles und entschlossenes Handeln ausgezeichnet.
- Foto: Berufsgenossenschaft Handel und Waren
- hochgeladen von Christina Großheim
Durbach (st) Die Ersthilfe war die lebensrettende Maßnahme, durch das schnelle, besonnene und kompetente Eingreifen in der Durbacher Winzer eG bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters im Keller. Bei dem Arbeitsunfall, der sich während der Herbstlese am frühen Morgen im Oktober 2024 ereignete, konnte einem 32-jährigen Weinbautechniker durch das schnelle Eingreifen seiner Kollegen das Augenlicht gerettet werden. Für diese vorbildliche Leistung wurden die Ersthelfer und die Durbacher Winzer eG von der BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) ausgezeichnet, schreibt die Durbacher Winzer eG in einer Pressemitteilung.
Das Unternehmen habe am 4. Oktober 2024 eine Nacht erlebt, die allen Beteiligten in Erinnerung bleiben werde. Der Betroffene habe gerade erst seine Nachtschicht im Weinkeller angetreten, als er bei der Reinigung einer Pasteurisierungsanlage verunglückt sei. Obwohl der Mitarbeiter ein Visier getragen habe, sei Natronlauge in sein Gesicht gespritzt. Er habe starke Schmerzen gehabt und kaum etwas sehen können. Vier Ersthelfer hätten schnell, besonnen und effizient gehandelt. An einem Waschbecken habe der Kollege Markus Müller sofort den Kopf und Augen vom Verunglückten gespült. Drei weitere Kollegen, Jürgen Walter, Patrick Werner und Fabian Werner, hätten mitgeholfen. Abwechselnd hätten die vier ausgebildeten Ersthelfer ihrem Kollegen die Augen ausgespült, seine laugenbenetzte Kleidung entfernt und ihn in ein Wasserbad gesetzt. Dort sei der Mann so lange sitzengeblieben, bis der Rettungswagen gekommen sei und ihn ins Krankenhaus in Offenburg gebracht habe. Da es sich um schwerwiegende Verletzungen gehandelt habe,sei der Beschäftigte in die BG Klinik nach Ludwigshafen gebracht worden. Es haben alle um das Augenlicht und vor allem um bleibende Schäden bei ihm gebangt, so die Durbacher Winzer eG.
Urkunde und Geldpreis
Die BGHW habe im nachhinein den vier Ersthelfern Urkunden und einen Geldpreis verliehen. Das Unternehmen habe eine Urkunde für seine vorbildliche Organisation der Erste-Hilfe-Maßnahmen erhalten. Die BGHW hat bei der Auszeichnung noch einmal das Verhalten von Mitarbeitern und Unternehmen gewürdigt: Es waren mehrere Augenspülflaschen vorhanden und vor allem exzellente Ersthelfer vor Ort. Das Sicherheitsdatenblatt und die Betriebsanweisung waren griffbereit. Die Meldekette hat vorbildlich funktioniert. Das hat den Ersthelfern und dem Rettungsdienst sehr geholfen. Einfach nur vorbildlich, so Claudia Faber und Patrick Fichtinger vom BGHW. Die sehr gute Organisation des Betriebes, vor allem, dass der Betroffene keine bleibenden Schäden davongetragen hat und das Augenlicht ohne Beeinträchtigung erhalten bleibt, ist diesem vorbildliche Handeln zu verdanken. Der Verunglückte kann mittlerweile ohne Einschränkungen wieder ein normales Leben führen.
Nach Aussage der Ärzte sei der Heilungsprozess vor allem den Ersthelfern zu verdanken. Der geschäftsführende Vorstand Stephan Danner ist stolz und betonte die permanente, exzellente und gute Ausbildung des gesamten Teams. Denn alle Beteiligten sind sich bewusst; es lauern überall Gefahrenquellen. Das Thema Arbeitsschutz wird bei uns ausgesprochen ernst genommen. Die Auszeichnung des BGHW ist der Dank für diese konsequente Schulungen und Weiterbildungen.


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