Landtagswahl am 14. März
Rechtzeitige Abgabe der Wahlbriefe
Achern (st). Die Stadtverwaltung Achern weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, die hellroten Wahlbriefe für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März, spätestens bis zum Wahltag, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung abgeben müssen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe dürfen bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht mehr berücksichtigt werden.
Rechtzeitige Aufgabe bei der Post
Wahlbriefe werden innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland in amtlichen Umschlägen und ohne Bestimmung einer besonderen Versendungsform von der Deutschen Post AG für den Wähler unentgeltlich befördert. Wird der Wahlbrief auf dem Postweg versendet, muss der Wahlberechtigte dafür sorgen, dass der Brief rechtzeitig zur Post gegeben wird. Die Stadtverwaltung empfiehlt, Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 11. März, zur Post zu geben, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet ist. Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Briefkästen der Deutschen Post AG oder eines sonstigen Postunternehmens eingeworfen werden, werden nicht mehr rechtzeitig zum Wahlsonntag zugestellt.
Am Wahlwochenende sollen Wahlbriefe ausschließlich in die Briefkästen der Stadtverwaltung Achern beim Rathaus Illenau, Illenauer Allee 73, oder beim Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1, eingeworfen werden. Nur dann ist gewährleistet, dass die Wahlbriefe bei der Auszählung auch berücksichtigt werden. Bei Fragen zur Briefwahl hilft das Wahlamt unter Telefon 07841/6421113 oder per E-Mail an briefwahl@achern.de gerne weiter.
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