Stadt Achern weist auf Verbot hin und warnt
Parken in Grünanlagen ist nicht erlaubt

Wird nicht geduldet: Parken in Grünanlagen | Foto: Stadt Achern

Achern. Gerade in der heißen Jahreszeit und in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Bagger- oder Badeseen ist es oft zu beobachten: das Abstellen oder Parken von Fahrzeugen in Grünflächen.

Besucher und Badegäste parken gern so nah wie möglich an den Badestellen, wobei zahlreiche Autos in Grünstreifen seitlich der Zufahrtsstraßen oder Zufahrtswege abgestellt werden. Besonders beliebt ist dabei das „Schattenparken“, das heißt das Abstellen des Fahrzeugs unter Bäumen und Sträuchern, um das „Aufheizen“ der Fahrzeuge durch direkte Sonneneinstrahlung zu minimieren. Oft wird dabei verkannt, dass diese Form der Nutzung von Grünstreifen oder sonstigen Grünflächen nicht erlaubt ist. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet.

Nicht zu unterschätzen sind auch die Risiken und Gefahren des „Grünparkens“ für die Umwelt, denn austretendes Motorenöl verschmutzt das Grundwasser; heiße abgasführende Teile auf der Fahrzeugunterseite können die trockene Vegetation entzünden und zu Flächenbränden führen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Parkplatz suchenden Autofahrer, ihr Auto auf befestigtem Untergrund abzustellen, da hierdurch die Umwelt und auch der Geldbeutel geschont wird.

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