Unterlagen für Urnengang
Antrag für Briefwahl bis 24. September möglich
Achern (st). Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Stadtverwaltung Achern informiert, dass für diese Wahl ab sofort und bis zum Freitag, 24. September, um 18 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss beantragt werden, wenn Wahlberechtigte von der Briefwahl Gebrauch machen oder ihre Stimme in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises 284 abgeben möchten. Personen, denen der Besuch des Wahllokals aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen erschwert ist, wird empfohlen von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Dies gilt ebenso für Personen, die der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Wahllokal nicht nachkommen können oder wollen.
Wahlbenachrichtigungen werden bis 5. September zugesandt
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag erfolgen. Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, 5. September, zugesandt. Das Antragsformular kann entweder per Post an die Stadtverwaltung versandt oder in die Briefkästen vor dem Rathaus Am Markt sowie dem Rathaus Illenau eingeworfen werden. Alternativ findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann. Dadurch wird die Weiterleitung zu einer Internetseite ausgelöst, auf der der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden kann. Auch auf der Homepage der Stadt Achern unter www.achern.de ist der Internetwahlschein hinterlegt. Um diesen vollständig ausfüllen zu können, benötigen Wahlberechtigte die Angaben aus ihrer Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand haben, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch mit einer E-Mail an das Postfach briefwahl@achern.de beantragen. In diesem Fall muss der Antrag den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift des Wahlberechtigten enthalten. Hierbei gilt zu beachten, dass nur der Wahlberechtigte selbst einen Antrag stellen kann. Wird ein Wahlscheinantrag für eine andere Person gestellt, ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, dass der Antragsteller hierzu berechtigt ist.
Briefwahlunterlagen gehen an Wohnanschrift
Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten per Post an die Wohnanschrift zugesandt, sofern sich aus dem Antrag keine abweichende Versandadresse ergibt. Für die persönliche Abholung der Unterlagen wurden zwei Briefwahlbüros in den Rathäusern Illenau und Am Markt eingerichtet. Dort kann der Stimmzettel auf Wunsch auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen werden. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro abholen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Dies gilt auch, wenn eine andere Person die Unterlagen für einen Wahlberechtigten in Empfang nehmen möchte. In diesem Fall ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorzulegen, in der diese Person zur Abholung der Briefwahlunterlagen ermächtigt wird. Die Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig bis spätestens Sonntag, 26. September, um 18 Uhr wieder im Rathaus Illenau, Illenauer Allee 73, in Achern vorliegt. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht gewertet werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren hilft das Wahlamt unter Telefon 07841/6421113 oder E-Mail an briefwahl@achern.de gerne weiter.
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