Stadt Oberkirch: Allgemeinverfügung erlassen
Veranstaltungen mit über 100 Personen abgesagt
Oberkirch (st). Im Nachgang zur Sondersitzung der Landesregierung Baden-Württemberg in Stuttgart, hat die Stadt Oberkirch umgehend eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach sind öffentliche und private Veranstaltungen mit über 100 Personen untersagt. Dies gilt auch für Versammlungen mit über 100 Personen. Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 14. März 2020 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich Montag, 20. April. Darüber hinaus hat der Ministerrat der Landesregierung Baden-Württemberg hat...