Austausch mit dem Handel
Welche Regeln gelten für die Geschäfte?
Offenburg (st). Mit der fünften Auflage der baden-württembergischen Corona-Verordnung sind am Montag, 20. April, neue Regelungen in Kraft getreten. Vor allem im Handel – und teilweise der Gastronomie – gab es Lockerungen bei der Genehmigung zur Öffnung von Geschäften. So durften Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern ihre Türen zu Beginn der Woche wieder für Kunden öffnen. Die Offenburger Stadtverwaltung stellte pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen ein Team...