Stadt Lahr
Erhöhung der Gebühr für Ausnahmegenehmigungen
Lahr (st) Nach einer Pressemeldung der Stadt Lahr gelten ab sofort neue Gebührenregelungen für Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung gesperrter Bereiche in Lahr, einschließlich der Fußgängerzone. Das Be- und Entladen in der Fußgängerzone ist werktags in der Zeit von 6 Uhr bis 11 Uhr gestattet. Muss in gerechtfertigten Sonderfällen außerhalb dieses Zeitraumes die Fußgängerzone befahren werden, ist eine Ausnahmegenehmigung hierfür bei der Stadt Lahr zu beantragen. Auch für sonstige gesperrte...