Tod der Europa-Park-Artistin
Angeklagter muss sich doch vor Gericht verantworten

Symbolfoto | Foto: succo, pixabay.com

Karlsruhe/Rust (st). Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass sich der vormalige Partner einer am 18. Mai 2019 bei Rust tot im Altrhein aufgefundenen 33-jährigen ukrainischen Artistin aus dem Europa-Park Rust wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung vor Gericht verantworten muss. Damit wurde der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft und der als Nebenkläger auftretenden Eltern der Toten gegen den anders lautenden Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 11. Oktober 2019 stattgegeben, das auch den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben hat.

Hauptverhandlung 

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts, dass die Obduktion des bereits teilweise verwesten Leichnams zwar die genaue Todesursache nicht klären konnte, aber ein Fremdverschulden nahelegt. Viele Indizien, vor allem Spuren in einem Trailer im Europa-Park und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen, sprechen dafür, dass der Angeklagte die Herbeiführung des Todes schuldhaft verursacht und die Leiche verpackt und in den Altrhein gebracht hat. Da die umfangreichen Ermittlungen tragfähige Anhaltspunkte für ein zum Tod führendes Unfallgeschehen nicht ergeben haben, zwingt der danach verbleibende Verdacht einer vorsätzlichen Tötung durch den 31 Jahre alten Angeklagten zu einer Klärung des Vorwurfs in einer Hauptverhandlung vor dem dafür zuständigen Landgericht Freiburg.

Der Verdachtsgrad reicht hingegen nicht aus, um die erneute Verhaftung des Angeklagten anzuordnen. Der Angeklagte bleibt deshalb auf freiem Fuß, schließt die Presseerklärung.

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