Eine Frage, Herr Hugle
Wie sollten sich Laienhelfer verhalten?
Sommer, Sonne, Schwimmvergnügen – auch in der Ortenau kommt es immer wieder zu Unfällen an Badeseen und in Schwimmbädern. Christina Großheim sprach mit Fred Hugle, DLRG Offenburg, über Lebensrettung in Zeiten von Corona.
Wie lässt sich Mund-zu-Mund-Beatmung mit den aktuellen Corona-Regeln vereinbaren?
Gar nicht, wir müssen aktuell darauf verzichten und auch der Laienhelfer sollte dies tun. Allerdings ist sie in der Regel mit einer Herzdruckmassage verbunden, wobei durch die Herzdruckmassage eine Kompression der Lunge stattfindet. Dadurch wird eine Zwangsbeatmung erreicht, welche bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes reicht.
Wenn die klassische Mund-zu-Mund-Beatmung wegfällt: Gibt es technische Hilfsmittel?
Ja, die gibt es, allerdings sind sie nicht für Laienhelfer geeignet. Bei einem Herzstillstand darf nur die Herzdruckmassage durchgeführt werden. Wie haben auf unseren Fahrzeugen und Wachen Beatmungsbeutel mit Sauerstoff und können diese dann einsetzen, da wir dafür ausgebildet sind.
Wie sollten sich Laienhelfer verhalten?
Immer die 112 anrufen und die Rettungskette aktivieren, damit so schnell wie möglich der Rettungsdienst und die Wasserretter vor Ort sein können und die Herzdruckmassage bei den Unfallopfern anwenden.
Wie gehen die DLRG-Schwimmer vor, um sich vor Ansteckung zu schützen?
Für die Einsatzkräfte stellen die Gefahren durch Covid-19 besondere Herausforderungen im Bereich des Eigenschutzes dar. Es ist unmöglich, mit dem notwendigen Abstand zu retten. Daher wurden spezielle Hygieneregeln erstellt, um den Eigenschutz zu gewährleisten. Dies wird auch regelmäßig von unserer gemeinsamen Einheit SE WuE der Feuerwehr und des DLRG Offenburg trainiert. Aufgrund dieser Zusammenarbeit profititeren wir vom Know-how der Feuerwehr im Umgang mit ABC-Gefahren und konnten geeignete Maßnahmen entwickeln.
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