Das sind keine Kinder mehr
Im Grunde...

...ist es völlig richtig, dass unser Strafrecht zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unterscheidet. Falsch ist aber, dass dies unabhängig von der Art der Straftat und mit festen Altersgrenzen gilt.

Vergewaltigung

Das ist kein akademisches Gedankenspiel. Der Fall ist aktuell, trug sich zwar in Mülheim an der Ruhr zu, wird aber auch in der Ortenau diskutiert: Eine junge Frau wurde vergewaltigt. Die mutmaßlichen Täter sollen im Alter zwischen zwölf und 14 Jahre sein, zwei also strafunmündig. Um Letztere wird sich also nur das Jugendamt kümmern, was immer das in der Praxis heißen wird. Was soll die zwei Bürschchen also davon abhalten, sich demnächst wieder an einer Frau zu vergehen? Sie sind nach unserem Strafrecht ja Kinder und wissen nicht, was sie tun. Unsinn, das sind keine Kinder mehr!
Hier geht es keinesfalls nur um harmlose Doktorspielchen und unschuldige kindliche Neugier. Es handelt sich um eine Gewalttat, die eine gewisse körperliche Sexualreife beim Täter voraussetzt. Kindern fehlt gerade diese. Ein Vergewaltiger kann also kein Kind mehr sein. Deshalb macht die starre Altersgrenze von 14 Jahren im Strafrecht keinen Sinn. Richtig wäre eine Einzelfallprüfung.
Anne-Marie Glaser

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