STIKO-Empfehlung gilt in Ortenauer Impfzentren
Zweitimpfung mit mRNA-Vakzin

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Ortenau (st). Die Impfzentren im Ortenaukreis folgen der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und bieten allen Personen mit einem Astrazeneca-Zweitimpftermin alternativ eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff an. Alle Zweittermine bis einschließlich Sonntag, 18. Juli, bleiben dabei bestehen. Vor Ort wird auf Wunsch der Astrazeneca- oder ein mRNA-Impfstoff verabreicht. Die Wahl eines bestimmten mRNA-Impfstoffs ist leider nicht möglich.

Für Termine ab dem 19. Juli ist ein Vorziehen des Zweitimpftermins auf Wunsch möglich, sofern der Mindestimpfabstand des jeweiligen Impfstoffs eingehalten wird. Genauere Informationen zum Ablauf der Umbuchung folgen in Kürze.

Das Land Baden-Württemberg teilt am Dienstag, 6. Juli,  mit, dass bereits seit Samstag, 3. Juli, Personen, die bereits eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von "AstraZeneca" erhalten haben und die zu ihrem gebuchten Zweitimpftermin mit "AstraZeneca" in das jeweilige Impfzentrum kommen, in der Regel eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (also Biontech/Pfizer oder Moderna) angeboten wird. Außerdem werde jeder volljährigen impfwilligen Person, die sich ab Juli 2021 mit dem Impfstoff von "AstraZeneca" erstmalig impfen lässt, in einem Abstand von mindestens vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten.

Menschen, die bereits ihre Erstimpfung mit "AstraZeneca" oder einem mRNA-Impfstoff erhalten haben und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli oder später liegt, sollen die Möglichkeit bekommen, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen. Dies sei in vielen baden-württembergischen Impfzentren bereits im Laufe dieser Woche möglich. Bedingung sei jeweils, dass der von der STIKO empfohlene Impfabstand eingehalten werde und dass in den Impfzentren vor Ort ausreichend mRNA-Impfstoff vorhanden sei. Bereits gebuchte Impftermine hätten dort im Zweifel Vorrang. Da die Situation und Organisation in den einzelnen Impfzentren teilweise sehr unterschiedlich sei, würden vor Ort passgenaue Lösungen gefunden und auf den jeweiligen Websites der Impfzentren oder der Landratsämter sowie in der lokalen Presse veröffentlicht werden. Alle Impfzentren im Land würden in den kommenden Tagen zum jeweiligen Vorgehen informieren. Eine Nachfrage bei der zentralen Terminvergabe über die 116 117 sei nicht notwendig.

„Grundlage für die Entscheidung der STIKO war eine aktuelle Oxford-Studie, die vergangene Woche publiziert worden ist. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die STIKO diese schon wenige Tage, nachdem die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Tisch lagen, in eine Empfehlung umgesetzt hat. Mit jedem Tag, den wir länger auf eine Entscheidung hätten warten müssen, wäre wertvolle Zeit verloren gegangen – gut, dass die STIKO hier so schnell gehandelt hat“, so Gesundheitsminister Manne Lucha  in Stuttgart.

Die Änderungen im Überblick:

  • Bereits seit Samstag, 3. Juli, erhalten Menschen, die zu ihrer gebuchten Zweitimpfung mit "AstraZeneca" in die Impfzentren kommen, in der Regel eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.
  • Wer ab Juli seine Erstimpfung wahrnimmt, kann von den verkürzten Impfabständen profitieren, auch wenn dies im Anmeldesystem noch nicht hinterlegt ist. In diesem Fall kann ein früherer Zweittermin direkt bei der Erstimpfung im Impfzentrum vereinbart werden.
  • Bereits gebuchte Zweitimpftermine für "AstraZeneca" sowie wie für Biontech/Pfizer oder Moderna, die in der Zeit bis einschließlich 18. Juli liegen, bleiben bestehen und können nicht umgebucht oder vorgezogen werden. Grund ist die limitierte Verfügbarkeit von mRNA-Impfstoffen.
  • Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit "AstraZeneca" oder einem mRNA-Impfstoff hatten und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli liegt, wird angeboten, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen, sofern der vorgegebene Impfabstand eingehalten ist.
  • Leider lässt das Terminbuchungstool der kv.digital derzeit keine einfache Verschiebung der Termine im Buchungssystem zu. Das eröffnet jedoch die Möglichkeit, jedem seinen neuen Zweitimpftermin im nächstgelegenen, wohnortnahen Impfzentrum anzubieten und diesen individuell vor Ort zu vereinbaren.
  • Entsprechend der STIKO-Empfehlung kann der Zweitimpftermin bei "AstraZeneca" mit einem heterologen Impfschema (also einer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff) nach mindestens vier Wochen stattfinden. Wird eine Zweitimpfung mit "AstraZeneca" gewünscht, beträgt der Impfabstand neun bis zwölf Wochen. Beim Impfstoff von Biontech/Pfizer kann die Zweitimpfung nach mindestens drei Wochen stattfinden, beim Impfstoff von Moderna nach mindestens vier Wochen.
  • Dabei besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den vorgezogenen Zweitimpftermin in dem Impfzentrum wahrzunehmen, das dem eigenen Wohnort am nächsten liegt. In einigen Impfzentren ist dies jederzeit während der jeweiligen Öffnungszeiten möglich, andere Impfzentren bieten hierfür extra Terminfenster oder extra Impftage für vorgezogene Zweitimpftermine an. Bei großer Nachfrage und limitiertem Angebot an mRNA-Impfstoffen kann es sein, dass hier nicht jeder Termin im nächstgelegenen Zentrum garantiert werden kann. Gebuchte Termine haben in jedem Fall Vorrang. Wer seinen Zweitimpftermin vorziehen möchte, sollte sich daher vorab über die genauen Öffnungszeiten und mögliche Terminfenster sowie die jeweiligen Regelungen des nächstgelegenen Impfzentrums informieren.

Minister Lucha appellierte noch einmal eindringlich an Bevölkerung, das Impfangebot anzunehmen: „Impfen ist das entscheidende Mittel, um die Pandemie in die Knie zu zwingen. Die neue STIKO-Empfehlung ermöglicht es nun vielen weiteren Bürgerinnen und Bürgern, noch vor dem Sommerurlaub vollständigen Impfschutz zu erhalten und sich damit auch wirkungsvoll gegen die Delta-Variante zu wappnen.“

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