Kein Baustopp für den Windpark Nillkopf
Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück
Ortenau (st). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschlüssen vom 19. Juni 2018 drei Beschwerden gegen die Genehmigung des Windparks auf dem Nillkopf im Kinzigtal zurückgewiesen. Damit bestätigt es die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Januar dieses Jahres und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen, die das Landratsamt Ortenaukreis Ende 2016 erteilt hat.
„Mit diesen Beschlüssen sehen wir uns im konkreten Verfahren, aber auch in unserer generellen Genehmigungspraxis, Anträge für Windkraftanlagen sowohl in fachlicher als auch rechtlicher Hinsicht sehr sorgfältig und intensiv zu prüfen, bestätigt“, so Dr. Nikolas Stoermer, in einer Pressemitteilung, Erster Landesbeamter und zuständiger Dezernent im Landratsamt Ortenaukreis. „Da solche Projekte natürlich auch Sorgen und Nöte verschiedenster Interessengruppen hervorrufen, haben wir auch bei der Entscheidung für den Standort am Nillkopf sämtliche Belange von Natur und Artenschutz, Schutz der Trinkwasserquellen vor Verunreinigung und auch das Recht der Bürger auf Schutz vor Lärm in Einklang gebracht und in der Genehmigung rechtlich abgesichert“, so Stoermer weiter.
Die beiden Anlagen auf dem Nillkopf wurden im Dezember 2016 vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt. In dem fast 20 Monate andauernden Verfahren wurde eine Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange und sonstiger Stellen beteiligt und bei der Entscheidung berücksichtigt.
Der Bau der beiden Windenergieanlagen ist aktuell bereits weit fortgeschritten. Da das Landratsamt die Genehmigungen für sofort vollziehbar erklärt hatte, durfte der Bauherr trotz der anhängigen Eilrechtsverfahren bereits von ihr Gebrauch machen. Derzeit werden bereits die ersten Rotorblätter auf dem Nillkopf installiert.
Mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist das gerichtliche Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. In der Hauptsache sind noch vier Klagen mit nahezu gleichem Inhalt gegen die Genehmigung anhängig.
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