Eigenbetrieb Abfallwirtschaft rät
Müllgebühren per Lastschrift bezahlen
Ortenau (st). Um Mahnungen zu vermeiden, empfiehlt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft allen gebührenpflichtigen Grundstückseigentümern, die Möglichkeit des komfortablen und sicheren Gebühreneinzugs verstärkt zu nutzen.
Das Landratsamt Ortenaukreis erhebt die Hausmüllgebühren für über 100.000 Grundstücke. In bereits rund 60 Prozent der Fälle zieht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft diese Gebühren bei Fälligkeit aufgrund eines Lastschriftmandats vom Bankkonto des Grundstückseigentümers ein. Fällig werden die Abfallgebühren erst einen Monat, nachdem der Grundstückseigentümer den jeweiligen Gebührenbescheid erhalten hat. Mit einem Lastschriftmandat werden daher Mahnungen einschließlich der damit entstehenden Kosten ausgeschlossen.
Hier gibt es Vordrucke
Der für das Basislastschriftmandat erforderliche Vordruck ist den Abfallgebührenbescheiden beigefügt. Außerdem ist er auf der Startseite des Eigenbetriebs unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de abrufbar oder kann telefonisch unter 0781/8056000 sowie per E-Mail an abfallwirtschaft@ortenaukreis.de kostenlos angefordert werden.
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